Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch gekippt
Zweite Instanz verhängte 250 Euro Schmerzensgeld nach Schlägerei
Stand:
Das Amtsgericht sprach Markus M.* (23) am 13. November vorigen Jahres vom Vorwurf der zweifachen Körperverletzung frei. Doch der bereits wegen Gewaltdelikten und sexueller Nötigung Vorbestrafte hatte sich zu früh gefreut. Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Berufung. Ihrer Ansicht nach erfolgte die Beweiswürdigung durch die Erste Instanz unzulänglich.
Jetzt wurden die Ereignisse vom 13. März 2006 vor dem Landgericht noch einmal aufgerollt. Laut Staatsanwaltschaft soll Markus M. seine Lebensgefährtin Kathrin K.* in der gemeinsamen Wohnung Am Schlaatz nach einem Streit so geschlagen haben, dass sie zu Boden ging. Eine Freundin, die der jungen Frau zu Hilfe eilte, soll von dem Angeklagten einen heftigen Fausthieb ins Gesicht erhalten haben. Beide Opfer seien verletzt worden, hätten allerdings keinen Arzt aufgesucht.
Vor der Berufungskammer wiederholte Markus M. seine Aussage, er habe niemanden verprügelt. Gestritten habe er sich mit seiner Partnerin allerdings schon. Ausgangspunkt des Zoffs sei Alexa*, die Freundin seiner Lebensgefährtin gewesen, die sich vorübergehend in der Zweiraum-Wohnung aufhielt, entgegen der Absprache allerdings nicht am Zuschuss für Essen und Miete beteiligte. „Kann sein, dass ich Alexa aus Versehen gegen die Tür geschubst habe, als ich aus der Wohnung wollte“, so der Angeklagte. „Absichtlich verletzt habe ich sie aber nicht. Und meine Freundin habe ich überhaupt nicht angerührt.“
Alexa A. (23) berichtete hingegen von heftigem Rumoren im Badezimmer, in dem das Pärchen seine Kontroverse austrug. „Ich dachte, die schlagen sich gegenseitig tot. Ich wollte nachsehen, da hatte ich auch schon seine Faust im Gesicht.“ Hinterher habe ihr Kathrin ein Haarbüschel gezeigt, das Markus M. ihr ausgerissen hätte. „Sie hatte auch ein geschwollenes Kinn. Auf meiner linken Wange entwickelte sich ein dicker blauer Fleck“, erzählte die Zeugin. Später sei sie telefonisch „von einer weiblichen Stimme“ aufgefordert worden, die Anzeige gegen Markus M. zurückzuziehen. Andernfalls bekäme sie „ein paar auf die Fresse“. Kathrin K. (20) – inzwischen mit dem Angeklagten verlobt – versicherte: „Da war nichts mit schlagen. Wir haben gestritten, weil Markus behauptet hat, Alexa würde sich bei uns durchschnorren. Dann hat Alexa ihn angebrüllt, er soll sich erst einmal beruhigen und an die frische Luft gehen.“ Das habe er auch getan. Weder sie noch Alexa seien verletzt worden.
„Irgend jemand lügt hier“, konstatierte der Vorsitzende der Berufungskammer. Dann beschloss er, das Verfahren gegen Markus M. aus prozessökonomischen Gründen einzustellen. Allerdings müsse er bis zum 7. August 250 Euro Schmerzensgeld an Kathrin K. zahlen. Mit dieser Entscheidung kann auch die Staatsanwaltschaft als Berufungsführerin leben. (*Namen geändert.) Hoga
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