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Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf

Auch Würgen und Schläge nicht erwiesen / Zeugin zeigte Belastungstendenz

Stand:

Darius D.* (31) sitzt derzeit eine widerrufene Bewährungsstrafe von 16 Monaten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung ab. Gestern musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er am 8. April vergangenen Jahres eine junge Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt, gewürgt und geschlagen haben soll. Nach Abschluss der Beweisaufnahme konnte der Anklagevorwurf allerdings „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit bestätigt werden“, wie der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ausführte. Das sah das Gericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle ebenso: Freispruch für Darius D. Nach gut fünf Stunden ging es für ihn dann zurück ins Gefängnis, in dem er demnächst eine Alkoholtherapie beginnen will.

Zu viel Bier und Wein, dazu Drogen, wie damals fast täglich, ließen die Situation an jenem Frühlingstag 2009 eskalieren. Darius D. – ohne festen Wohnsitz – hatte sich vorübergehend bei seiner Bekannten Nadine N.* in Bornstedt einquartiert. Glaubt man seinen Bekundungen, so wollte sie eine Beziehung zu ihm. Darius D. hingegen sei auf eine unverbindlichen Liaison mit Unterkunft aus gewesen. Geschlechtsverkehr sei stets im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. „An dem Abend ist aber nichts passiert. Wir haben uns nur geküsst. Und geschlagen oder gewürgt habe ich sie auch nicht“, beteuerte der Potsdamer während der gestrigen Verhandlung. Die bei Nadine N. attestierten Verletzungen erklärte er mit einem Sturz der ebenfalls stark Alkoholisierten über den Wohnzimmertisch.

„Ich wollte und hatte nie Sex mit Darius. Ich will überhaupt keinen Sex, weder mit Männern noch mit Frauen“, ließ Nadine N. das Gericht wissen. Am 8. April 2009 sei er sehr aggressiv gewesen, habe den Reißverschluss ihrer Jeans kaputtgerissen und ihre Abscheu gegen körperliche Nähe ignoriert. „Als ich mich wehrte, hat er mich so gewürgt, dass ich eine Weile keine Luft mehr bekommen habe“, berichtete das vermeintliche Opfer. Drei Tage später habe sich die Situation in ähnlicher Weise wiederholt. Da diesmal laute Musik aus der Wohnung von Nadine N. zu hören war, riefen Nachbarn die Polizei – übrigens nicht zum ersten Mal. Nadine N. erstattete Anzeige wegen Vergewaltigung und Körperverletzung gegen Darius D. – ließ ihn allerdings weiter bei sich wohnen. „Ende April hat er mich dann wieder vergewaltigt“, erzählte sie. „Ich habe Angst vor ihm. Er ist ein Frauenschläger und muss in den Knast.“

„Die Zeugin ist unglaubwürdig. Sie zeigt starke Belastungstendenzen“, rügte der Vertreter der Anklage. Die Schöffengerichtsvorsitzende wollte das nicht so eindeutig stehen lassen. „Es spricht vieles dafür, dass sie sexuellen Übergriffen durch den Angeklagten ausgesetzt war. Aber zweifelsfrei können wir ihm das nicht beweisen“, betonte sie. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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