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Aus dem GERICHTSSAAL: Freunde teilen alles – auch Haschisch

Vier Schüler wegen unerlaubten Drogenbesitzes angeklagt / 30 Sozialstunden in den großen Ferien

Stand:

Das Quartett auf der Anklagebank ist zwischen 18 und 16 Jahren alt. Martin, Lennart, Peter und Justus ( Namen geändert) gehen noch zur Schule. Sie sind Freunde, künstlerisch interessiert und wohl auch begabt. Alle wohnen noch zu Hause, erhalten von den Eltern Taschengeld, das eher im unteren Bereich liegt. Am 17. Oktober vorigen Jahres hatten sie dennoch insgesamt etwa 350 Euro dabei. Davon kauften sie bei „einem Typen in der Brandenburger Straße“ rund 35 Gramm Cannabis. Anschließend begaben sie sich zum Spielplatz im Innenhof des Französischen Quartiers, um den „Stoff“ untereinander aufzuteilen und vielleicht auch schon einen Joint zu rauchen. Die Polizei machte dem nachmittäglichem Vorhaben ein Ende. Sie beschlagnahmte die Drogen, eine Feinwaage, diverse Verpackungstütchen sowie eine Ampulle mit Anhaftungen von Amphetaminen. Martin, Lennart, Peter und Justus erhielten eine Anzeige wegen unerlaubten Beschaffens beziehungsweise Besitzes von Betäubungsmitteln, müssen sich wegen dieses Vorwurfs jetzt vor dem Jugendgericht verantworten.

„Wir haben uns an diesem Tag spontan entschlossen, Drogen zu kaufen“, behauptet Lennart zu Prozessbeginn. „Das Geld hatten wir zufällig dabei.“ Seine Freunde nicken Zustimmung. „Meine Herren, für wie blöd halten Sie mich eigentlich?“, entgegnet die Vorsitzende. Peter lenkt ein: „Na ja, es war der letzte Schultag vor den Herbstferien. Da wollten wir ein bisschen Spaß haben. Schließlich hatten wir unser Taschengeld dafür gespart.“ „Von wem und wo genau haben Sie das Cannabis erworben? Name, Straße, Hausnummer?“, hakt der Staatsanwalt nach. Eine konkrete Antwort erhält er nicht, dafür das Eingeständnis der jungen Leute, schon öfter gekifft zu haben. Das Glasfläschchen mit den Resten synthetischer Drogen habe er auf dem Bassinplatz gefunden, schiebt Lennart nach. „Ich wusste gar nicht, was da drin war.“

Die zur Verhandlung geladene Vertreterin der Jugendgerichtshilfe warnt vor der Verharmlosung weicher Drogen, die – besonders in Konfliktsituationen - den Einstieg in eine Drogenkarriere bedeuten können. Dennoch bescheinigt sie allen vier jungen Leuten eine günstige Sozialprognose. Mittlerweile sei Rauschgift kein Thema mehr für sie. Die Schüler stehen zum ersten Mal vor Gericht. „Sie sollen die Hauptverhandlung zum Anlass nehmen, sich gründlich mit ihrer Tat, die als jugendtypisch anzusehen ist, auseinanderzusetzen und als Sanktion Sozialstunden leisten“, schlägt sie vor. Das Jugendgericht folgt der Anregung. Martin, Lennart, Peter und Justus müssen bis zum 30. August – dem Ende der großen Ferien – je 30 Stunden unentgeltlich arbeiten. „Schaffen Sie das nicht, sehen wir uns hier wieder. Dann gibt es ein Urteil. Das würde in Ihren Fall zwei Wochen Arrest lauten“, warnt die Vorsitzende. Hoga

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