zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Freundeskreis soll 240 000 Euro zahlen

Rechtsstreit um Uhlandstraße 24: Klagende Erbengemeinschaft vor juristischem Sieg

Stand:

Babelsberg - Die 16 Bewohner der von Räumung bedrohten Uhlandstraße 24 sollen 240 000 Euro zahlen, wenn sie das arg sanierungsbedürftige Haus kaufen wollen, in dem sie derzeit wohnen. Dieses Angebot machte ihnen gestern Jens Frick. Er ist der Anwalt einer Erbengemeinschaft aus Berlin und Hannover, der das mehrteilige Gebäude samt dem knapp 1000 Quadratmeter großen Grundstück gehört. Erben und die Bewohner des Hauses unter dem Trägerverein Freunde Uhlandstraße 24 e.V. stritten gestern vor dem Landgericht in einem Zivilverfahren gegeneinander – zunächst noch ohne ein Urteil.

Allerdings machte der Richter Wolfgang Christ in seinen Bemerkungen zum Verfahren deutlich, dass er die Ansprüche der Erben für gerechtfertigt hält: „Der Kläger kann die Herausgabe des Hauses verlangen“, die Bewohner hätten „kein vertraglich begründetes Besitzrecht.“ Allerdings betreffe der mögliche Erfolg der Klage um Herausgabe zunächst nur die Pflicht, den Erben die Hausschlüssel auszuhändigen. Eine Räumung könne nur mit weiteren Klagen gegen jeden einzelnen Mieter gelingen, so Christ – der zu bedenken gab, dass dieses Verfahren Zeit koste und die Eigentümer dann ein leerstehendes Haus hätten.

Das glaubt die Erbengemeinschaft nicht. „Es gibt Gebote von bis zu 300 000 Euro für das Haus“, sagte Anwalt Frick. Deswegen sei es schon ein Entgegenkommen, 240 000 Euro zu verlangen – zumal in diesem Preis Schulden für Betriebskosten in Höhe von 20 000 Euro inbegriffen seien, so Frick: „Mein Mandanten haben jahrelang für ihr Erbe draufgezahlt.“

Die vorgeschlagene Summe wollte der Freundeskreis Uhlandstraße 24 e.V. und seine Anwältin Imme Hackmann gestern nicht akzeptieren: Sie boten 120 000 Euro als Kaufpreis. „Indiskutabel“, fand Frick dies – und begründete seine Forderung mit dem allgemein steigenden Mietniveau in Babelsberg. Dagegen sagte Hackmann, dass die Erbengemeinschaft einen viel zu hohen Wert für das marode Gebäude ansetze – 1998 noch sei dasGebäude nach seiner Instandsetzung nur 188 000 Euro gewesen, inzwischen aber deutlich sanierungsbedürftiger – und müsse damit billiger sein. Ab 1994 war das Gebäude über ein kommunales Unternehmen an Jugendliche preiswert vermietet worden, als Vorzeigeprojekt für die „Befriedung des Hausbesetzerproblems“. 1999 erhielten die Erben das Haus zurück – mit den jungen Leuten darin.

Um den Konflikt beizulegen, haben beide Seiten nun drei Wochen Zeit. Dann will Richter Wolfgang Christ sein Urteil verkünden – falls es keine außergerichtliche Einigung gibt. Henri Kramer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })