Aus dem GERICHTSSAAL: Fünfeinhalb Jahre Haft für Drogendealer Süchtiger verkaufte regelmäßig an Teenager
Richter Frank Tiemann ging sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus: Er verurteilte den Potsdamer Drogendealer Ronny R.* (31) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie unerlaubten Drogenhandels.
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Richter Frank Tiemann ging sogar noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus: Er verurteilte den Potsdamer Drogendealer Ronny R.* (31) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie unerlaubten Drogenhandels. Zudem ordnete die 1. Große Strafkammer des Landgerichts am gestrigen Donnerstag die Unterbringung des Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt an. Staatsanwalt Jens Abisch hatte vier Jahre und neun Monate gefordert, während Verteidiger Bodo Zielonka auf Freispruch plädiert hatte, da er den einzigen Belastungszeugen für unglaubwürdig hielt.
Ronny R. musste sich seit dem 25. Juni vor dem Landgericht verantworten, weil er dem 15-jährigen Fabian F.* mindestens 90 Mal Cannabis und Speed zum Grammpreis von je zehn Euro verkauft haben soll. Der wegen zahlreicher Autodiebstähle Vorbestrafte räumte lediglich zwei Treffen in seiner Drewitzer Wohnung ein, wo er mit dem Jugendlichen gekifft habe (PNN berichteten.) Fabian F. erzählte im Zeugenstand, zwischen Dezember 2011 und Juni 2012 etwa jeden zweiten Tag „Stoff“ von dem Hartz–IV-Empfänger bezogen zu haben. Als die Drogenschulden zu sehr drückten, überfiel der Teenager einen Presseshop, beglich mit der Beute von 500 Euro einen Teil seiner Verbindlichkeiten. Dafür ist er bereits rechtskräftig verurteilt worden. Zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages erstattete Heike Horn, Fachärztin für Psychiatrie, ihr durch das Gericht angeordnetes Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Die Expertise sollte auch klären, ob von Ronny R. die Gefahr weiterer derartiger Straftaten ausgehe. Die Sachverständige kam zu dem Schluss, die erneute Abgabe von Rauschgift an Kinder und Jugendliche durch den Potsdamer sei „eher weniger als sehr wahrscheinlich“. Sie sah keinen Hinweis darauf, dass der Suchtkranke zum Zeitpunkt der Taten in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt war.
Ronny R. habe bei seiner alkoholkranken Mutter und in diversen Heimen nie emotionale Nähe kennengelernt, sei mit acht Jahren schon schwerst verhaltensgeschädigt gewesen. In diesem Alter habe er auch begonnen, Drogen zu nehmen und Fahrzeuge zu stehlen, so die Gutachterin. Mit 15 Jahren erhielt er die erste Jugendstrafe. Ab dem 17. Lebensjahr trank er Alkohol. „Schnaps und Kokain gehörten lange Zeit für ihn zusammen“, führte die Fachärztin aus. Trotz dreier stationärer Therapien sei der Sonderschulabgänger – er leidet am ADHS-Syndrom– wieder in alte Verhaltensmuster verfallen.
„Nehmen Sie die Einweisung in die Entzugsanstalt als Hilfestellung“, wandte sich Kammervorsitzender Tiemann an den Angeklagten. „Sie konsumieren nach wie vor Drogen. Alleine kommen Sie davon nicht los.“ Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Ronny R. zunächst für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Danach schließt sich der Aufenthalt in der Entzugsanstalt an, der maximal ein Jahr dauert. Ist er von Erfolg gekrönt, hat der Potsdamer die Chance, nach dieser Zeit auf Bewährung entlassen zu werden. Hoga*Namen von der Redaktion geändert
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