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Aus dem GERICHTSSAAL: Fünfjährigen misshandelt

Lebensgefährte der Mutter erhielt Bewährungsstrafe

Stand:

Der Kita-Erzieherin in der Waldstadt fiel die große Beule am Kopf des kleinen Max* auf, als er am 7. September 2005 vom Lebensgefährten der Mutter in die Einrichtung gebracht wurde. Später entdeckte sie am Brustkorb des Fünfjährigen Schrammen und zahlreiche Hämatome. Max wurde noch am selben Tag einer Kinderärztin vorgestellt. Die argwöhnte, die Blutergüsse könnten von Misshandlungen des Kindes stammen und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Gestern musste sich Günther G.* (50) wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und vorsätzlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung vor Gericht verantworten. Seit drei Jahren wohnt er mit der 23-jährigen Mutter des Jungen zusammen, ist seit kurzem sogar mit ihr verlobt. Max sagt Papa zu dem Bahnarbeiter. Gemeinsam hatten sie schon viel Spaß. Doch Max ist kein ganz einfaches Kind. Manchmal fühlt sich Günther G. dann überfordert, so auch an jenem Septembertag. „Ich habe ihn ergriffen und geschüttelt. Dass es zu derb war, weiß ich heute. Es tut mir unheimlich leid“, beteuerte der Angeklagte. Seit jenem Vorfall besuche er gemeinsam mit seiner Verlobten und dem Kind eine Familientherapie.

„Als ich Max untersuchte, sagte er mehrfach: Mein Vati war das nicht. Er behauptete, gegen einen Schrank gefallen zu sein“, berichtete die Kinderärztin Dr. Elisabeth W. (64) im Zeugenstand. Die Beule an der Stirn ließe sich damit noch erklären, nicht jedoch die Hämatome am ganzen Körper, die auf erhebliche Gewaltanwendung schließen ließen. „Ich habe lange überlegt, ob ich an die Öffentlichkeit gehen soll. Schließlich gibt es auch Kinder mit Blutgerinnungsstörungen. Die bekommen schon bei der kleinsten Berührung blaue Flecke.“ Ihr Verdacht auf Misshandlung sei jedoch stärker gewesen. Die Polizeibeamten hätten sie allerdings davon abbringen wollen, ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen, so die Ärztin.

Die Großmutter von Max macht sich Sorgen um ihren Enkel. „Er war früher ein kräftiges Kind. Jetzt hat er rapide abgenommen. Max hat mir gesagt, die Mama hat ihn nicht mehr lieb, weil er böse ist, und der Papa ist sehr streng.“ Bereits im Frühjahr 2003 habe sie ein großes Hämatom auf der Wange des Kindes gesehen. Da dessen Mutter Hilfsangebote von ihrer Seite nicht annehme, habe sie das Jugendamt eingeschaltet.

Laut ärztlichem Gutachten hätten die Max zugefügten Verletzungen „potenziell lebensbedrohlich“ sein können. Er habe unter Schmerzen und Atemnot gelitten. Das Gericht verurteilte Günther G. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er die Familientherapie weiter regelmäßig besuchen. (Namen geändert) Hoga

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