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Landeshauptstadt: Gastronomie gegen Verbot von Heizpilzen

Dehoga setzt auf Kompromisslösung

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Gegen das von den Bündnisgrünen geforderte Verbot von Heizpilzen vor Restaurants und Kneipen formiert sich Widerstand in der Gastronomie. „Wir sprechen uns grundsätzlich gegen ein solches Verbot aus“, sagte Olaf Lücke, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands im Land Brandenburg (Dehoga). Mit dem Vorstoß werde versucht, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“. Es gebe wesentlich größere Umweltprobleme als Heizpilze. „Statt eines Verbots muss es einen Mittelweg geben, der Klimaschutzinteressen einerseits und die Interessen der Gäste andererseits in Einklang bringt“, so Lücke. Dazu könne sich sein Verband Gespräche vorstellen.

Wie berichtet haben die Grünen in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung eine Satzung beantragt, die den Gebrauch von Heizstrahlern in der Potsdamer Außengastronomie künftig untersagt. Die Begründung: Das vermehrte Aufstellen dieser Heizpilze laufe dem Versuch zuwider, den klimaschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Ein solches Gerät setze pro Stunde bis zu 3,5 Kilogramm des klimaschädlichen Gases frei. Pro Jahr kämen so rund vier Tonnen Kohlendioxid zusammen, so viel wie das Auto eines Vielfahrers oder ein gedämmtes Einfamilienhaus ausstoßen. Vor allem in der Brandenburger Straße sind viele Heizpilze im Einsatz, pro Stück kosten sie derzeit rund 100 bis 150 Euro. Der Grünen-Antrag wird demnächst im Klimaausschuss diskutiert.

Bundesweit wird über die Nutzung von Heizpilzen debattiert. Das Bundesumweltamt etwa appelliert an Gastronomen, freiwillig auf die Geräte zu verzichten. Nürnberg in Bayern etwa hatte sie bereits 2008 verboten. Auch in mehreren Berliner Bezirken sind Heizpilze untersagt, eine Klage dagegen hatte das zuständige Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt abgewiesen. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Andreas Walter glaubt, dass sich ein Verbot auch in Potsdam durchsetzen ließe. Entsprechende Spielräume schaffe das brandenburgische Straßengesetz, so Walter. Dagegen gibt es im Rathaus rechtliche Bedenken. Rathaussprecher Jan Brunzlow erklärte, die Gesetzgebung von Land und Bund enthalte keine rechtliche Grundlage, auf der die Stadtverordneten ein generelles Verbot beschließen könnten. Auf PNN-Anfrage erklärte Brunzlow weiter, notwendig sei mindestens eine von der Gemeindevertretung beschlossene immissionsschutzbasierte Satzung. Brunzlow verwies auch auf Beispiele in anderen Städten: So verteile die Stadt Münster (Nordrhein-Westfalen) Wolldecken an die Gastwirte, um diese dazu zu bewegen, keine Heizpilze aufzustellen. In München dürften Heizpilze nicht im Winter betrieben werden – und in Stuttgart sei das Verbot laut Brunzlow wieder aufgehoben worden. Dort dürften die Pilze ab 20 Uhr wieder eingeschaltet werden. Die Vielzahl der Regelungen begründe sich mit jeweils anderen Landesgesetzen. HK

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