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Aus dem GERICHTSSAAL: Gattin sexuell genötigt

Gericht entschied auf „minder schwerer Fall“ / 3200 Euro Strafe

Stand:

Einen Fall von sexueller Nötigung der Ehefrau hatte das Schöffengericht jetzt zu verhandeln. Und – um es vorweg zu sagen – es ging nach Abschluss der Beweisaufnahme von einem minder schweren Fall aus. Sexuelle Nötigung gilt als Verbrechen, wird vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren geahndet. Da Georg G.* (35) aufrichtige Reue zeigte, während des Prozesses ein volles Geständnis ablegte und der Gattin die Aussage zu peinlichen Details ersparte, kam der Diplom-Biologe mit einer Geldstrafe davon. Die fiel mit 80 Tagessätzen zu je 40 Euro (3200 Euro) allerdings happig aus.

Ein verantwortungsvoller Job, zwei kleine Kinder und eine berufstätige Ehefrau – da blieb nicht mehr viel Raum für Zweisamkeit, schätzte Georg G. ein. Gabriele G.* (35) fühlte sich abends oft erschöpft, hatte keinen Sinn für die sexuellen Bedürfnisse ihres Mannes. Am 17. Oktober vorigen Jahres wollte sich der Potsdamer dann mit Gewalt holen, was ihm seiner Ansicht nach verwehrt wurde. Gabriele G. – zutiefst schockiert von dem Tun ihres Gatten – erstattete Anzeige bei der Polizei. Georg G. wurde für zehn Tage der Wohnung verwiesen, tat jedoch alles, um das Familienleben zu retten. Noch während der erzwungenen Trennung entschuldigte er sich auf neutralem Boden für seine Entgleisung bei der Gattin, besuchte dann eine Therapie, ging auch zur Suchtberatung, da er seit einiger Zeit begonnen hatte, seine Probleme mit Alkohol wegzuspülen.

In der Tatnacht hatte der Angestellte ebenfalls getrunken. Acht Bier gab er zu. Die ihm später entnommene Blutprobe wies einen Wert von 1,11 Promille aus. Im Moment des Übergriffs müssen es knapp zwei Promille gewesen sein, errechnete der Verteidiger.

„Wir besuchen jetzt eine Paartherapie, sind alle drei Wochen dort zur Beratung“, erzählte Gabriele G. im Zeugenstand. Unmittelbar nach dem schlimmen Vorfall sei das Fortführen der Beziehung für sie undenkbar gewesen, so die gelernte Psychologin. Doch die Entschuldigung ihres Mannes sei „aus tiefstem Herzen“ gekommen. „Wir haben gemeinsam überlegt, ob und wie es weitergehen kann. Wir möchten beide an der Beziehung festhalten. „Schließlich kennen wir uns schon so lange. Und wir haben ja auch eine Verantwortung für die Kinder“, betonte sie.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einer „nicht zu entschuldigenden Laune“ des Angeklagten, forderte 90 Tagessätze a 50 Euro. Der Verteidiger betonte, allein das Erleben des Verfahrens sei für seinen Mandanten eine harte Strafe. Der beteuerte in seinem letzten Wort: „Ich habe einen Riesenfehler gemacht. Und ich setze alles daran, ihn wieder auszubügeln.“ (*Namen geändert.) Hoga

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