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Landeshauptstadt: Gebühren, Gebühren ...

Neue Satzungen für Erschließung und Straßenbau

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Neue Satzungen für Erschließung und Straßenbau Wieder einmal liegen neue Gebührensatzungen für straßenbauliche Maßnahmen und Erschließungsbeiträge vor. Erst 2003 gab es eine neue Straßenausbausatzung. Doch die ist wegen des neuen kommunalen Abgabengesetzes überholt. So müssen die Beiträge für die Beteiligung der Anlieger beim Straßenbau rückwirkend bis zum 21. November 1997 neu formuliert und unter Berücksichtigung der neuen Ortsteile die Beitragsregelung nach dem Gleichheitsprinzip geregelt werden. Dieses Gleichheitsprinzip gilt jedoch nicht für Groß Glienicke und Neu Fahrland. Diese haben aufgrund der vertraglichen Regelung mit der Stadt noch fünf Jahre Zeit für die Anpassung. Manche Anlieger wollen lieber auf den Straßenausbau verzichten, wenn sie anschließend zur Kasse gebeten werden. „Wir haben jedoch für öffentlich gewidmete Straßen eine Haft- und Verkehrssicherungspflicht“, hält Fachbereichsleiter Peter Lohrenz dagegen. In Potsdam gebe es jedoch eine Regelung, nach der ein Straßenausbau von der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden müsse, wenn mehr als fünfzig Prozent der Anwohner sich dagegen aussprechen. „Wir müssen irgendwann dazu kommen, diesen Beschluss zurückzunehmen“, fordert Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz, denn der Beschluss gehe nicht mit dem Kommunalgesetz konform. Zudem werde das Verfahren unzumutbar verlängert, wenn bei über 50-prozentigem Widerstand die politischen Gremien angerufen werden müssten. Gerade in Hinblick auf die neuen Ortsteile sei dieses Verfahren problematisch. Für Anliegerstraßen müssen die Grundstückseigner 75 Prozent der Kosten tragen, bei den Haupterschließungsstraßen sind es fünfzig Prozent und bei den Hauptverkehrsstraßen je nach Straßenaufbau dreißig bis fünfzig Prozent. Neu führt die Satzung eine Tiefenbegrenzung von 50 Metern ein. Ebenfalls neu ist die Erhebung einer Kostenerstattung für Grundstückszufahrten, die bisher über das Straßengesetz geregelt war. Als „unproblematisch“ bezeichnet Lohrenz die Erschließungsbeitragssatzung. Sie sei lediglich aus dem Grunde erforderlich, um einheitliches Ortsrecht einzuführen. Gegenüber den früheren Regelungen gebe es kaum Veränderungen. Die Stadtverordnetenversammlung muss den Satzungen noch zu stimmen. Günter Schenke

Günter Schenke

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