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Landeshauptstadt: Geduld gefragt bei Anträgen auf Unterhalt

Alleinerziehende in Potsdam, die auf Grundlage der im Juni vom Bundestag beschlossenen Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes einen neuen Antrag auf staatliche Leistungen gestellt haben, müssen sich noch gedulden. Da das Gesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sei, könnten Anträge noch nicht abschließend bearbeitet werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

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Alleinerziehende in Potsdam, die auf Grundlage der im Juni vom Bundestag beschlossenen Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes einen neuen Antrag auf staatliche Leistungen gestellt haben, müssen sich noch gedulden. Da das Gesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sei, könnten Anträge noch nicht abschließend bearbeitet werden, teilt die Stadtverwaltung mit. „Der Unterhaltsvorschuss ist für die Kinder wichtig. Es wird Zeit, dass der Bund das Gesetz veröffentlicht“, fordert Potsdams Sozialbeigeordneter Mike Schubert (SPD).

Seit dem 1. Juni 2017 können alleinerziehende Eltern beim Jugendamt ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem neuen Gesetz stellen. Rund 100 Anträge sind laut Verwaltung bereits eingangen, teilte die Stadt mit. Die Zahlungspflicht des Jugendamtes bestehe nach Veröffentlichung des Gesetzes rückwirkend ab dem 1. Juli 2017.

Der Zuschuss ist für Alleinerziehende gedacht, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Die Gesetzesänderung sieht höhere und längere Zahlungen vor. PNN

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