Landeshauptstadt: Gegen schlechtere Qualität des Nedlitzer Rohwassers
Umweltministerium setzt Potsdamer Wasserschutzgebiet neu fest
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Umweltministerium setzt Potsdamer Wasserschutzgebiet neu fest Nedlitz. Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) hat das Wasserschutzgebiet Potsdam-Nedlitz durch Rechtsverordnung neu festgesetzt. „Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Potsdam-Nedlitz entspricht den mit der Koalitionsvereinbarung gesteckten Zielen. Danach sind bedarfsgerecht neue Trinkwasserschutzgebiete festzusetzen, um die Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieses Ziels werden im Brandenburger Agrar- und Umweltministerium gegenwärtig etwa 50 Verfahren zur Neufestsetzung von Wasserschutzgebieten bearbeitet“, so Birthler. Die Überarbeitung der im Land Brandenburg liegenden, nach altem DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete geht weiter. Die Schutzzonen dieser alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. Das führt einerseits in bestimmten Gebieten zu unnötigen Beschränkungen. In anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Diese Probleme bestanden auch beim Wasserschutzgebiet Potsdam-Nedlitz, das mit Beschluss Nr. 34/4/75 der Stadtverordnetenversammlung Potsdam am 29. Januar 1975 festgesetzt wurde. Als indirekte Folge der Mängel des alten Schutzgebietsbeschlusses ist eine Verschlechterung der Rohwasserqualität eingetreten. Aufgrund der inzwischen stark veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stark zugenommen. Der Ansiedlungsdruck von Industrie und Bevölkerung ist im Einzugsgebiet erheblich gewachsen. Zur fachlichen Vorbereitung des Verfahrens wurden das Einzugsgebiet und die Schutzzonengrenzen mit Hilfe aufwendiger, computergestützter Grundwasserströmungsmodelle neu berechnet. Mit der neuen Rechtsverordnung wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht. Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes tritt am Tage nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg in Kraft. PNN
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