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Aus dem GERICHTSSAAL: Geldstrafe für Polizisten

Daten aus Dienstcomputer landeten bei Autodieben

Stand:

Eine „einmalige Riesendummheit“ begangen zu haben, bescheinigte das Gericht dem angeklagten Potsdamer Polizisten Wolfgang M. Der 51-Jährige wurde am Dienstag wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Er hatte die Daten eines Berliner Porsche-Besitzers aus dem Polizeicomputer gesucht und an eine Bekannte weitergegeben. Dies räumte M. vor dem Potsdamer Amtsgericht gestern ein.

Angeklagt war M. auch wegen Bestechlichkeit und versuchter Strafvereitelung im Amt. Die 25-jährige Jessica S. und der 37-jährige René K. waren wegen Beihilfe beziehungsweise wegen Beihilfe und Bestechung mitangeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf M. vor, zwischen Oktober 2007 und Juli 2008 über K. in Kontakt zu einer Diebesbande gestanden zu haben, die sich auf den Diebstahl hochwertiger Luxusautos spezialisiert hatte. K. ist in diesem Zusammenhang bereits 2009 wegen vier Autodiebstählen in Berlin zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach zwei Dritteln der Haftzeit kam er im Juli 2011 wieder frei.

Der angeklagte Polizist arbeitete zur Tatzeit im Lagezentrum des Polizeipräsidiums Potsdam. Neben der Weitergabe der Halterdaten von Porsche-Besitzern soll M. versucht haben, den Mitangeklagten K. Ende Juli 2008 vor einer Durchsuchung zu warnen. Dieses Vorhaben soll jedoch gescheitert sein, weil das angerufene Handy bereits beschlagnahmt war, so die Staatsanwaltschaft. Als Gegenleistung soll K. im Mai und Juni 2008 das Auto des Sohnes des Polizisten in seiner Autowerkstatt kostenlos repariert haben. Die 25-jährige Jessica S. soll die Polizeidaten an die Bande vermittelt haben.

Aus den Zeugenaussagen der damaligen Ermittler ließ sich jedoch nicht belegen, dass der Polizist K. warnen wollte, so das Gericht gestern. Es konnte nicht bewiesen werden, dass M. im Dienst war, als das Fax der Berliner Polizei eintraf, die ihren Potsdamer Kollegen eine Durchsuchung bei K. ankündigte. Für seine Anrufe bei K. am selben Tag hatte M. eine andere Erklärung: Er wollte einen Reparaturtermin für das Auto seines Sohnes vereinbaren. Im Jahr zuvor habe er die Daten weitergegeben, weil S., die er schon seit ihrer Kindheit kenne, diese benötigte, um unbezahlte Rechnungen einzutreiben. Die 25-Jährige wiederum erklärte, sie habe M. um die Halterdaten in dem gutem Glauben gebeten, dass K. diese für den Betrieb seiner Autowerkstatt brauche. Der kriminelle Hintergrund des mehrfach vorbestraften René K. sei ihr nicht bewusst gewesen.

Das Gericht hielt nur die Datenweitergabe für erwiesen. In allen anderen Punkten wurden die Angeklagten freigesprochen. K. erhielt wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, S. von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro. Marco Zschieck

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