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Aus dem GERICHTSSAAL: Geldstrafe wegen Grapscherei

Michael M.* (35) muss sich wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage vor Gericht verantworten.

Stand:

Michael M.* (35) muss sich wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage vor Gericht verantworten. „Das war doch alles nur Spaß“, beteuert der Kraftfahrer. „Sie haben die Persönlichkeit der Frau missachtet“, kontert Amtsrichterin Reinhild Ahle. Dies müsse mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 600 Euro) geahndet werden. „Die Sanktion ist nicht allzu hoch, aber nötig.“

Es war der Abend des 5. August 2011. Michael M. traf sich mit Gleichgesinnten auf dem Ernst-Busch-Platz in Drewitz auf ein Feierabendbier. Aus einer Flasche wurden mehrere, die Stimmung stieg. Irgendwann stieß Carina C.* (25) zu der Gruppe. Unvermittelt – so die Aussage der fülligen Frau bei der Polizei – habe Michael M. sie drei- oder viermal mit beiden Händen an die Brüste gefasst, sie aufgefordert, in seinem in der Nähe geparkten Auto mit ihm „ein Nümmerchen zu schieben“.

„Ich bin mir eigentlich keiner großen Schuld bewusst. Carina hat nicht gesagt, dass ich die Finger wegnehmen soll. Sie ist ja nicht mal einen Schritt zurückgegangen. Außerdem ist sie mir früher hinterhergelaufen. Aber ich will nichts von ihr. Ich habe eine Lebensgefährtin und zwei Kinder“, versucht der Potsdamer, sein Tun zu verharmlosen. „Fassen Sie öfter ungefragt Frauen an den Busen?“, möchte die Richterin wissen. Der wegen sexueller Nötigung sowie schweren sexuellen Missbrauchs Vorbestrafte schweigt.

„Ich fand das schrecklich. Ich habe gesagt, Michael soll es lassen“, beteuert Carina C. im Zeugenstand. „Ich habe ihn auch weggestoßen.“ Vor Gericht kann sich die Arbeitslose allerdings nur noch an einen unerlaubten Griff erinnern. „Aber auch den habe ich nicht als Spaß empfunden“, versichert die Drewitzerin. Deshalb habe sie auch einen Strafantrag gestellt.

„Ich wollte mit Carina C. quatschen. Da kam Michael M. und forderte sie auf, mit ihm zum Auto zu kommen“, erinnert sich Trinkkumpan Bruno B.* (52) vor Gericht. „Plötzlich begann er, an ihren Brüsten zu spielen. Die Carina fand das gar nicht zum Lachen.“ Der Angeklagte habe die Frau mehrfach unsittlich berührt. Einer der Umstehenden – er wisse allerdings nicht mehr wer – habe die Polizei gerufen. Die ließ die Beteiligten „pusten“. Der Angeklagte Michael M. hatte zwei Promille Atemalkohol, Carina C. kam auf 0,68 Promille, Bruno B. auf 1,59 Promille.

„Der Anklagevorwurf hat sich in vollem Umfang bestätigt“, konstatiert die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie beantragt eine Geldstrafe von 800 Euro. Obwohl bei der Befragung von Carina C. deutlich wurde, dass sie nicht gerade vor Selbstbewusstsein strotzt, habe sie deutlich zu verstehen gegeben, dass ihr die Grapscherei unangenehm sei. „Auch die Umstehenden empfanden das offenbar als unangemessen“, so die Staatsanwältin.

„Tut mir leid“, nuschelt Michael M. „Ich möchte mich in aller Form bei Carina entschuldigen.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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