Landeshauptstadt: Genügend gültige Unterschriften für Bürgerbegehren Ob es einen Bürgerentscheid zum Wiederaufbau der Garnisonkirche gibt, ist dennoch offen
Das fünfte Bürgerbegehren in Potsdam seit 1990 hat eine wichtige Hürde genommen: Die Gegner eines Wiederaufbaus der Garnisonkirche haben die nötigen 13500 gültigen Unterschriften gesammelt. Das wird nach PNN-Informationen am heutigen Montag im Rathaus verkündet.
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Das fünfte Bürgerbegehren in Potsdam seit 1990 hat eine wichtige Hürde genommen: Die Gegner eines Wiederaufbaus der Garnisonkirche haben die nötigen 13500 gültigen Unterschriften gesammelt. Das wird nach PNN-Informationen am heutigen Montag im Rathaus verkündet. Zuletzt hatte Kreiswahlleiter Matthias Förster prüfen müssen, ob die abgegebenen 16 000 Unterschriften überhaupt gültig waren – zum Beispiel wurden Doppel-Unterschriften oder Unterzeichner aus Berlin nicht gewertet (siehe Kasten). Das Bürgerbegehren hätte an dieser Frage scheitern können. Vor vier Jahren hatte die Linke für ein freies Griebnitzseeufer 14 500 Unterschriften gesammelt – davon waren aber 3500 ungültig, das nötige Quorum wurde verfehlt (siehe Kasten).
Laut Kommunalverfassung müssen die Stadtverordneten nun entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Die Aktivisten gegen die Garnisonkirche hatten für ihr Begehren die Fragstellung gewählt: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Potsdam alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche hinzuwirken?“ Eine einfache Frage nach dem Sinn oder Unsinn des Projekts war rechtlich nicht möglich. Beispielsweise die CDU zweifelt an der Fragestellung und will in einer Anfrage an die Stadtverwaltung wissen, ob die Frage ausreichend konkret formuliert wurde. Auch hier wird die Antwort des städtischen Rechtsamts am heutigen Montag erwartet. Sollten die Stadtverordneten das Bürgerbegehren als nicht zulässig erklären, könnten die Gegner der Kirche das Verwaltungsgericht anrufen. Gleichwohl ist wie berichtet schon jetzt klar, dass die Stadt kaum Möglichkeiten zur Auflösung der Stiftung besitzt.
Darum geht es den Gegnern aber auch nur sekundär. Sie hoffen, dass bei einer Ablehnung ihres Begehrens ein Bürgerentscheid über ihre Fragestellung zustandekommt – der möglichst zur Landtagswahl am 14. September stattfinden soll, um eine hohe Beteiligung zu sichern. Mit einem mehrheitlichen symbolischen Nein der Potsdamer zum Wiederaufbau der Kirche, so das Kalkül der Gegner, soll das Projekt torpediert und Mäzenen das Spenden verleidet werden. Für den 14.-September-Entscheid ist eine schnelle Entscheidung der Stadtverordneten nötig. Doch noch ist unklar, wann die Stadtverordneten in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über das Bürgerbegehren zu debattieren. Laut Gesetz müssen sie das „unverzüglich“ tun – mehr steht dazu nicht.
Jedoch ist in der Potsdamer Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung des Stadtparlaments geregelt, dass das Datum einer Plenarsitzung mindestens fünf Tage vorher bekannt gemacht werden muss und die Ladungsfrist zu einer Sitzung mindestens sieben Tage beträgt – demnach wäre die Sitzung frühestens am 28. Juli möglich. Allerdings heißt es in der Geschäftsordnung auch, dass die Ladungsfrist in dringenden Fällen auf drei Tage verkürzt werden kann – nach dieser Lesart könnte das Stadtparlament bereits an diesem Mittwoch tagen. Zugleich hatte die Rathauskooperation aus SPD, CDU, Grünen und Potsdamer Demokraten zuletzt bereits die Feststellung der Dringlichkeit des Begehrens mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Bereits am Freitag soll Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) nach PNN-Informationen Stadtpräsidentin Birgit Müller (Linke) nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht haben, dass für das Datum der Sondersitzung die normalen Ladungsfristen einzuhalten sind – sie also frühestens zum 28. Juli einladen soll. Sollte Müller dennoch auf dem kommenden Mittwoch als Sitzungsdatum bestehen, gibt es in der Rathauskooperation bereits Gedankenspiele, das Verwaltungsgericht einzuschalten.
Und auch in der Sondersitzung gibt es Unwägbarkeiten. Sind weniger als 29 Stadtverordnete anwesend, könnte kein Beschluss gefasst werden. Dann muss Müller laut Geschäftsordnung innerhalb von sieben Tagen eine weitere Sitzung einberufen. Dann gibt es keine Mindestzahl nötiger Stadtverordneter, ein Beschluss könnte gefasst werden – das wäre dann ab dem 4. August möglich. Ebenso ist unklar, ob die Rathauskooperation, die eigentlich für den Wiederaufbau der Kirche ist, das Begehren tatsächlich auch ablehnt. Denn um den Bürgerentscheid zu verhindern, könnte die Kooperation für das Begehren stimmen. Dann müsste die Stadt ohne Erfolgsaussichten versuchen, die Stiftung aufzulösen. Die von den Gegnern erhoffte Abstimmung der Bürger über die Kirche käme aber, trotz der monatelangen Unterschriftensammlung, nicht zustande.
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