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Landeshauptstadt: Gericht: 50 Euro sind ausreichend

Widerspruch Menzels gegen Bußgeldbescheid über 230 Euro hatte Erfolg

Stand:

Ausgerechnet ein Stadtverordneter soll gegen die Stadtordnung verstoßen haben. Andreas Menzel (Bündnis 90/Die Grünen) erhielt Ende September vorigen Jahres einen Bußgeldbescheid über 230 Euro. Das Ordnungsamt legte ihm darin unbefugtes Anbringen von Plakaten zur Last. Laut Menzel waren dies lediglich 25 Zettel in A-4-Größe, die er am 19. September 2011 mit Tesa-Film an Linden in der Groß Glienicker Seepromenade geheftet und inzwischen wieder entfernt habe. Ziel der Aktion sei gewesen, gegen deren geplante Fällung zu demonstrieren. Noch stehen die Bäume zwar, aber ihr Schicksal scheint besiegelt.

Laut Stadtordnung ist es untersagt, auf Straßen, Plätzen und Anlagen Plakate jeglicher Art anzubringen. Der grüne Stadtverordnete – er wohnt selbst in Groß Glienicke – legte gegen die aus seiner Sicht unangemessene Höhe des Bußgeldbescheides Widerspruch ein. So kam es gestern zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Menzel hatte mit seinem Widerspruch Erfolg. Amtsrichterin Reinhild Ahle berücksichtigte „die Motivationslage“ des Politikers und befand, 50 Euro Geldbuße seien ausreichend, aber auch nötig.

„Das ist eine wunderschöne Lindenallee. Ich wollte die Bürger nur darüber informieren, wie es aussieht, wenn die Bäume gefällt werden“, versicherte Andreas Menzel während der Verhandlung. Dass er gegen die Stadtordnung verstoßen habe, sei ihm nicht bewusst gewesen. „Bei uns in Groß Glienicke kleben ständig irgendwelche Zettel mit Informationen an Laternen oder Bäumen. Und in Sacrow hängt der halbe Wald voller Plakate, aber niemand kümmert sich darum“, berichtete er. Er sei von Gewohnheitsrecht ausgegangen, aber seines Wissens der Einzige, dem das Ordnungsamt auf die Finger klopfte. „Ich war schon etwas erregt, als ich den Bescheid erhielt.“

„Es geht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit“, beschwichtigte die Vorsitzende den Stadtverordneten. Zudem gehe sie von einem fahrlässigen Verstoß gegen die Stadtordnung aus.

Der zur Verhandlung geladene Mitarbeiter des Ordnungsamtes erzählte, eine Anwohnerin habe sich über die Plakate an den Linden beschwert. „Da mussten wir handeln.“ Der Vorgang sei dann wie alle wilden Plakatierungen – ohne Ansehen der Person – von seiner Behörde bearbeitet worden. Hoga

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