Landeshauptstadt: Gericht: Die Andere hat kein Beschwerderecht
Die Wählergruppe Die Andere hat mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Kommunalverfassung Brandenburgs keinen Erfolg gehabt. Wie das Verfassungsgericht des Landes gestern mitteilte, sei die Beschwerde der Stadtverordneten Ute Grimm, Carsten Herzberg und Lutz Boede verworfen worden.
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Die Wählergruppe Die Andere hat mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Kommunalverfassung Brandenburgs keinen Erfolg gehabt. Wie das Verfassungsgericht des Landes gestern mitteilte, sei die Beschwerde der Stadtverordneten Ute Grimm, Carsten Herzberg und Lutz Boede verworfen worden. Zur Begründung hieß es: Die Verfassungbeschwerde sei ein Instrument des Bürgers gegen den Staat. Die drei Stadtverordneten hätten jedoch als kommunale Mandatsträger gehandelt. „Da die Stadtverordnetenversammlung in erster Linie Verwaltungsorgan ist, sind die Stadtverordneten Amtsträger der Exekutive“, heißt es in einer Mitteilung. Lutz Boede erklärte gestern, nun würden weitere Schritte geprüft und überlegt, ob das Bundesverfassungsgericht angerufen würde. Er bedauere die Entscheidung des Gerichtes, weil es keine Möglichkeit aufzeigte, wie man gegen die Regelung vorgehen könne.
Die drei Stadtverordneten hatten direkt nach der Wahl gegen die am 28. September in Kraft getretene neue Kommunalverfassung Beschwerde eingelegt. Sie bemängeln, dass es keine geheime Wahl mehr gebe und die Mindestgröße einer Fraktion von zwei auf vier Personen angehoben worden ist. Durch das Urteil würde im Potsdamer Rathaus Die Andere und das Bürgerbündnis den Status als Fraktion verlieren. Damit erhalten sie weniger Geld und verlieren als politische Vertreter im Stadtparlament auch das Recht, innerhalb der Fachausschüsse ihre Stimmen abzugeben. jab
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