Homepage: Gericht entscheidet bis Juni Studierende klagen
gegen Rückmeldegebühr
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Über die Klagen von vier Studenten, die Rückmeldegebühren von der Universität Potsdam zurückfordern, wird bis zum 1. Juni entschieden. Wie das Verwaltungsgericht Potsdam mitteilte, wird die Entscheidung an diesem Tag verkündet. Die Kammer werde die Ergebnisse in der Zwischenzeit zusammenfassen und bewerten, erklärte die Gerichtssprecherin Dagmar Rudolph gestern nach dem zweiten mündlichen Verhandlungstag. Die vier Kläger halten die Vorschrift im Brandenburgischem Hochschulgesetz zu Rückmeldegebühren für verfassungswidrig. Demnach werden bei der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung Gebühren in Höhe von 51 Euro (vor dem 24. März 2004: 100 DM) pro Semester erhoben (PNN berichteten).
Die Gebühren sind auf der Grundlage von Paragraph 30 Abs. 1 a des Brandenburgischen Hochschulgesetzes erhoben worden. Die vier Kläger meinen, die Gebührenhöhe stehe in einem groben Missverhältnis zum tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten Rückzahlungen in Höhe von 20 Millionen Euro auf die Universitäten zukommen.
Die Hochschulen verweisen in dem Verfahren auf das im Juli 2001 in Kraft getretene Brandenburgische Hochschulgesetz, wonach bei der Ersteinschreibung und für die Rückmeldung in jedem Semester Gebühren erhoben werden. Aus Sicht der klagenden Studenten ist diese Vorschrift allerdings verfassungswidrig, da sie allgemeine Studiengebühren „verstecken“ würden.
Die mündliche Verhandlung hatte am 16. Mai begonnen und war nach mehrstündiger Dauer unterbrochen worden. Das Gericht hatte in der Verhandlung den Unterschied zwischen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren betont. So dürften Verwaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Studienberatungen, nicht als anfallende Kosten bei Rückmeldungen verbucht werden, kritisierten die Richter.
In der heutigen Fortsetzung haben die Hochschulen und Fachhochschulen des Landes ihre Kostenberechnungen im Lichte der bisherigen Erörterungen des Gerichts teilweise näher erläutert, teilweise abgeändert. Das Verwaltungsgericht hat nach Angaben der Gerichtssprecherin für seine Entscheidung zwei Möglichkeiten: Entweder erheben die Richter keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Hochschulgesetz und weisen die Klagen ab. „Sollte das Gesetz nach ihrer Meinung verfassungswidrig sein, müssten sie die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.“ Beim Verwaltungsgericht Potsdam seien knapp 50 Rückzahlungsklagen anhängig. Solche Verfahren laufen auch bei den Verwaltungsgerichten Cottbus und Frankfurt (Oder).
Nach Auskunft von Rudolph hatte das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Regelung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt. Eine entsprechende Berliner Regelung wurde 2006 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Jan Kixmüller
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