
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Gericht gegen Flatterbänder am Uferweg
Laut Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dürfen die Anwohner des Groß Glienicker Sees in Potsdam den umstrittenen Uferweg nicht mit Flatterbändern absperren.
Stand:
Groß Glienicke - Anwohner des Groß Glienicker Sees in Potsdam dürfen den umstrittenen Uferweg nicht mit Flatterbändern absperren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit zwei Beschlüssen entschieden. Miteigentümer eines Seegrundstücks wurden vom Gericht verpflichtet, den Durchlass am Kolonnenweg (Mauerweg), der seit vielen Jahren von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, nicht mehr mit rot-weißem Band zu behindern, teilte das OVG gestern mit. Der Weg sei Anfang 2010 mit Anpflanzungen und Bändern gesperrt worden. Die Stadt hatte die Anwohner aufgefordert, die Pflanzen zu entfernen und den Weg freizugeben. Auch das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Entfernung der Absperrbänder angeordnet. Die Beschwerden der Grundstückseigentümer dagegen wies das OVG nun ab. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend argumentiert, hieß es nun. Die weithin sichtbaren Bänder würden das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, heißt es in der OVG-Mitteilung. Für die Annahme der Eigentümer, der Stadt gehe es nur darum, ein Wegerecht zu erzwingen, gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte. dpa
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