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Im Dornröschenschlaf. Eines Tages sollen hier 3800 Menschen leben.

©  M. Thomas

OVG Berlin-Brandenburg weist Klage ab: Gericht: Krampnitz-Käufer täuschten die Stadt

Die Stadt Potsdam gewinnt am Oberverwaltungsgericht eine juristische Auseinandersetzung um das geplante Wohnviertel. Die Richter werfen dem TG-Unternehmen vor, das Rathaus vor Jahren getäuscht zu haben.

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Potsdam - Juristischer Sieg für Potsdam im Tauziehen um das geplante Vorzeigeviertel in Krampnitz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine Berufungsklage der privaten TG Potsdam-Gesellschaft – die das frühere Kasernengelände vor Jahren unter dubiosen Umständen erworben hatte – gegen die Stadt abgewiesen. Die Begründung der Richter in dem den PNN vorliegenden Urteil ist bemerkenswert: Sie werfen dem TG-Unternehmen vor, das Rathaus vor Jahren getäuscht zu haben. Welche Folgen das Urteil auf die Verhandlungen zwischen Stadt und der TG in Sachen Krampnitz haben wird, ist noch unklar.

Hinter der TG Potsdamverbirgt sich ein undurchsichtiges Firmengeflecht

Bei dem Prozess ging es um einen von der Stadt 2008 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag mit der TG zur Entwicklung des Areals. Im Zuge der sogenannten, maßgeblich von den PNN aufgedeckten Krampnitz-Affäre, hatte die Stadt dieses Papier 2011 für unwirksam erklärt. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass sich hinter der TG Potsdam nicht wie angenommen die renommierte Thylander- Gruppe, sondern ein undurchsichtiges Firmengeflecht verbarg. Das stellt nun auch das OVG fest: Die Täuschung der TG gegenüber der Stadt sei „ursächlich“ für den späteren Vertragsabschluss gewesen.

So hätten sich Vertreter der TG – auch schriftlich – als Vertreter von Thylander ausgegeben, „einer Gruppe von dänischen Unternehmen, die in der Immobilienbranche über ein Renommee verfügt und die als finanzstark gilt“, heißt es in dem Urteil. Dabei habe es spätestens ab März 2008 keine geschäftliche oder sonstige Verbindung zwischen der TG und den Dänen mehr gegeben. Diesen Umstand aber hätte die TG offenlegen müssen, es habe eine Aufklärungspflicht bestanden, so die Richter. Die spätere Vertragskündigung des TG-Vertrags durch die Stadt hatte schon das Potsdamer Verwaltungsgericht in erster Instanz für rechtmäßig erklärt. In einer ersten Reaktion erklärte der TG-Anwalt Karl-Josef Stöhr nun, er gehe gegen das Urteil mit einer Anhörungsrüge vor – wegen den aus seiner Sicht unterschiedlichen Urteilsbegründungen zwischen den Instanzen.

Die Enthüllungen zogen einen Untersuchungsausschuss nach sich

Die Enthüllungen zum Verkauf der Landesimmobilie in Krampnitz – die TG hatte rund vier Millionen Euro gezahlt, nach einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Potsdam war die Immobilie aber rund 9,7 Millionen Euro wert – zogen einen Untersuchungsausschuss nach sich. Eine versprochene Entwicklung zum Wohngebiet fand nicht statt. In der Folge wollte die Stadt das mehrere Hundert Millionen Euro schwere Projekt in Eigenregie mit Hilfe anderer Investoren stemmen – und auch das Land den einstigen Verkauf rückabwickeln. Gegen Letzteres klagt die TG.

Allerdings hatte sich die TG in den vergangenen Monaten unter einem neuen Eigner – dem Leipziger Baulöwen Oliver Bechstedt – kompromissbereit gezeigt. Zudem hatte sich bei dem am brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) anhängigen Verfahren zur Rückabwicklung der Kaufverträge eine Niederlage des Landes abgezeichnet. Daher laufen nach OLG-Anregung derzeit Vergleichsverhandlungen, die für die Entwicklung des Areals zuständige städtische Bauholding Pro Potsdam verhandelt seit einigen Wochen mit der privaten TG Potsdam über einen neuen städtebaulichen Vertrag. Darin geht es um gemeinsame Investitionen in dem für 3800 Menschen geplanten Stadtviertel.

Pro Potsdam will die Auswirkungen des  OVG-Urteils kurzfristig prüfen

Nun gibt es das neue OVG-Urteil. Von der verhandlungsführenden Pro Potsdam sagte Sprecherin Anna Winkler am Mittwoch auf Anfrage, ihr Unternehmen werde sich jetzt mit Land zusammensetzen. Es gehe darum kurzfristig zu prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung habe und inwieweit die aktuelle Verhandlungsposition aufrechterhalten werden könne, so Winkler. Anwalt Stöhr sagte, die TG wolle die Verhandlungen fortsetzen: „Wir wollen zu einer Lösung kommen.“ Die handelnden Personen von 2008 seien in der TG nicht mehr aktiv, erklärte Stöhr – und der strittige Vertrag seit Ende 2013 ohnehin ausgelaufen. Sollte keine Einigung zustande kommen, hatte die Stadt auch eine Enteignung erwogen – in dem Fall müsste Potsdam das Land enteignen, um an die Flächen zu kommen.

Jenseits des juristischen Tauziehens erklärte Stöhr, die TG habe mit Sicherungsarbeiten für marode denkmalgeschützte Bauten auf dem Kasernen-Gelände begonnen. Die Darstellung konnte die Pro Potsdam zunächst nicht bestätigen. Hinter vorgehaltener Hand hieß es gegenüber den PNN, die strittigen Konditionen für die Arbeiten würden noch verhandelt. 

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