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Landeshauptstadt: Gericht lehnte Rückübertragung ab

Enteigneter „Potsdamer Ruder Club“ erhält Lustgartenareal nicht zurück

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Innenstadt - Der Streit zwischen Stadt und dem „Potsdamer Ruder Club-Germania Berlin“ ist entschieden: Der 1951 enteignete Verein erhält sein früheres Grundstück am Lustgarten nicht zurück. Zu diesem Urteil kam jetzt das Potsdamer Verwaltungsgericht – mehr als zehn Jahre nachdem der Verein seine Klage auf Rückübertragung eingereicht hatte. Die Stadt Potsdam bleibt somit als „Nutzungsberechtigter“ des 1901 Quadratmeter großen Areals im Grundbuch stehen, sagte Gerichtssprecherin Dagmar Rudolph gestern auf PNN-Anfrage.

Das Gericht habe so entschieden, weil bereits die Sowjetarmee das Club-Land 1945 unter die Treuhand der Stadtverwaltung gestellt habe. Der Vorgang falle also unter „Besatzungshoheit“. Das Gericht darf das Vermögensgesetz darum nicht anwenden, denn dies regelt nur Rückübertragungsansprüche aus Enteignungen in der DDR. Die spätere Enteignung des „Potsdamer Ruder Clubs“ sei jedoch schon vor 1949 „vorgezeichnet“ gewesen, so Rudolph – auch wenn das frühere Vereinsgrundstück erst zwei Jahre nach Bestehen der DDR „Volkseigentum“ geworden sei.

Ob der Verein dieses Urteil anfechte, stehe noch nicht fest, sagte sein Vorsitzender Berd-Michael Rüssmann gestern. Ihm läge auch noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Überrascht zeigte er sich jedoch darüber, dass laut Verwaltungsgericht sein Verein gar nicht mit dem enteigneten Ruderverein identisch sei: „Das hatte sich bei der Verhandlung noch anders angehört“, so Rüssmann. Dadurch verliert der Club mit mehr als 200 Mitgliedern nun auch seinen Anspruch auf Entschädigung.

Tatsächlich hat der Verein – der Name verrät es – ein Identitätsproblem. Schuld ist die Alliierten-Direktive zur Entmilitarisierung des deutschen Sports. Laut Gerichtssprecherin Rudolph wurde diese im sowjetischen Sektor wohl sehr rigoros angewendet; nahezu alle Sportvereine wurden damals aufgelöst – 1945 auch der „Potsdamer Ruder Club“, der 1883 der erste Ruder-Verein der Stadt war und seit 1900 als erster Verein überhaupt im Potsdamer Vereinsregister registriert ist. Am Lustgarten stand sein Bootshaus, das im Krieg zerstört worden war. Nachdem einige Vereinsmitglieder in die amerikanische Zone geflohen waren, ruderten sie am Wannsee seit 1950 vorerst unter dem alten Namen weiter – bis sie sich elf Jahre später mit dem Berliner Ruderclub Germania zusammenschlossen. Doch das vor Gericht zu beweisen sei schwer, so Rüssmann. Die Vereinsregister aus dieser Zeit seien sehr dürftig. Laut Rudolph habe das Verwaltungsgericht dennoch „nach Einsicht ins Register“ festgestellt, dass der klagende Ruderverein eine „Neugründung eines anderen Personenkreises“ sei.

„Wir werden unsere Geschichte wegen des Urteils aber nicht umschreiben“, sagte Rüssmann gestern. Für ihn steht fest, dass es sich um ein und denselben Verein handelt. Einige der Neuberliner Mitglieder seien sogar mit den Booten des aufgelösten Potsdamer Vereins über die Havel in den Westen gerudert. just

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