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Gericht verschärft Regeln für Zuzügler: Wer in Potsdams begehrte Gesamtschulen will, muss früher umziehen
Eltern haben sich gegen das Schulamt durchgesetzt, es geht um zwei Fälle an der Da-Vinci-Gesamtschule. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat Folgen.
Von Henri Kramer
Stand:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Regeln für Eltern verschärft, die nach Potsdam ziehen und ihr Kind im sogenannten Ü7-Verfahren an einer Gesamtschule anmelden wollen. Wer dabei erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens, gemeinhin im Frühjahr, seinen neuen Wohnsitz nachweist, kann demnach nicht mehr für eine Schule berücksichtigt werden. Das Urteil liegt den PNN vor. „Der Beschluss ist unanfechtbar“, heißt es darin.
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