Landeshauptstadt: Gesetzestreue Juden gingen leer aus
Jüdische Gemeinde hält sich nicht an Vereinbarung im Staatsvertrag/Ministerium: Gericht soll schlichten
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Das Einklagen von Fördermitteln bei Potsdams Verwaltungsricht gehört für die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde des Landes Brandenburg zur traurigen Routine. Alljährlich seit dem Jahr 2000 verfasst der die Gemeinde rechtlich vertretende Anwalt Dr. Jens Robbert die gleiche Klage. Das nehme „kafkaeske“ Züge an, sagt der Rechtsanwalt, der auch jetzt wieder über einem entsprechenden Schriftsatz für dieses Jahr sitzt.
Bis heute bedenkt das Kulturministerium, das das Geld unter allen „auf den jüdischen Religionsgesetzen beruhenden Gemeinden des Landes“ verteilen soll, immer nur die Konkurrenzgemeinde der Gesetzestreuen, die Jüdische Landesgemeinde. Und dies trotz eines Grundsatzurteils des Oberverwaltungsgerichtes vom Mai 2005. Darin fordert das Gericht mit Sitz in Frankfurt (Oder) das Ministerium auf, bei der Verteilung der Fördergelder an jüdische Religionsgemeinschaften nach dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren. Dies bedeute nicht, dass Hauptgemeinde und Gesetzestreue die gleiche Summe bekämen, erläutert der Anwalt. Es dürften sehr wohl Unterschiede nach Bedeutung und Größe, nicht aber nach Weltanschauung gemacht werden. Dass aber seine Mandantin jedes Jahr leer ausgeginge, widerspreche dem rechtskräftigen Urteil. Dass sich das Ministerium nicht an den Richterspruch halte, bezeichnet der Potsdamer Anwalt als „unseriös“.
Man verfahre sehrwohl nach dem Richterspruch des Oberverwaltungsgerichtes, erklärte hingegen Holger Drews, Sprecher des Kulturministeriums. So habe man der orthodoxen Gemeinde für das Jahr 2000 und vier Folgejahre insgesamt „großzügige“ 100 000 Euro nachgezahlt. Damit habe man die Gesetzestreuen „angemessen berücksichtigt“, so der Ministeriumssprecher. Mit der Unterzeichnung des so genannten Staatsvertrages zwischen der Jüdischen Landesgemeinde und dem Land Brandenburg im Jahr 2005 habe sich der Landesverband mit sieben jüdische Gemeinden verpflichtet, einen Teil der jährlichen 200 000 Euro an Nicht-Verbandsmitglieder abzugeben.
Dieser Pflicht sei die Hauptgemeinde aber nicht nachgekommen, erklärte Rechtsanwalt Robbert. Die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde habe nichts bekommen und beschreite deshalb erneut den Klageweg.
Dass die orthodoxe Gemeinde nicht bedacht wurde, habe er erst jetzt erfahren, gestand der Ministeriumssprecher. Es gebe wohl „Verwerfungen“ zwischen der Landes- und der orthodoxen Gemeinde. In den Streit werde man sich aber nicht einmischen. Das sollen die Gerichte entscheiden, sagte Drews. Die jährliche Zuwendung von 200000 Euro für die Wiederherstellung jüdischen Lebens im Land Brandenburg bezeichnete er als „nicht üppig“. In Anbetracht leerer Kassen sei aber nicht mehr möglich,,so Drews. Mit dieser Fördersumme bildet Brandenburg das traurige Schlusslicht. Berlin beispielsweise zahlt an die 12000 Mitglieder zählende Gemeinde neun Millionen Euro. Die Gemeinde Adass Jisrael, die lediglich 1000 Mitglieder hat, erhält immerhin 500 000 Euro. N. Klusemann
N. Klusemann
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