Landeshauptstadt: Gesetzestreue ungleich behandelt Kulturministerium muss Fördermittel neu verteilen
Die seit dem Jahr 2000 an die Jüdische Gemeinde Land Brandenburg gezahlten Fördermittel muss das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg neu verteilen. Sowohl das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder als auch das Verwaltungsgericht Potsdam gab der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde recht, die auf Gleichbehandlung geklagt hatte.
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Die seit dem Jahr 2000 an die Jüdische Gemeinde Land Brandenburg gezahlten Fördermittel muss das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg neu verteilen. Sowohl das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder als auch das Verwaltungsgericht Potsdam gab der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde recht, die auf Gleichbehandlung geklagt hatte. Sie fühlte sich diskriminiert. Das Kulturministerium habe jahrelang gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen, sagte der Rechtsanwalt der Gesetzestreuen, Dr. Jens Robbert, gegenüber den PNN. Die vom Brandenburgischen Landtag für jüdische Glaubensgemeinschaften zur Verfügung gestellten Gelder seien ausschließlich der Jüdischen Gemeinde zugute gekommen. Im Jahr 2000 habe es sich um umgerechnet rund 163000 Euro gehandelt. In den Folgejahren, vor allem 2003 und 2004, seien es nach Information des Anwalts „noch höhere Beträge“ gewesen. Im jüngsten Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts schlägt der Richter dem Kulturministerium vor, die alten Bescheide zurückzunehmen und neu zu bescheiden. Die Fördermittel sollten nach Kopfzahl der Mitglieder in beiden jüdischen Gemeinden aufgeteilt werden. Das Potsdamer Urteil ist von Juni, das fast gleich lautende des Oberverwaltungsgerichts bereits vom Mai. Die Gerichtsbeschlüsse seien erst jetzt eingegangen, so die Auskunft der Pressestelle des Ministeriums, deren Auswertung aber noch nicht abgeschlossen. Das Prinzip der Gleichbehandlung von Glaubensgemeinschaften gehe auf die Weimarer Verfassung aus dem Jahr 1919 zurück, erklärt Rechtsanwalt Robbert. Danach habe der Staat nicht zu entscheiden, welche der Religionsgemeinschaften „die wahre“ sei. Auch der Status der Gemeinden – die Jüdische Gemeinde ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR), die Gesetzestreue jüdische Landesgemeinde ein Verein – dürfe dabei keine Rolle spielen. N. Klusemann
N. Klusemann
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