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Homepage: GESETZLICHE GRUNDLAGE

Das Bundeskabinettbilligte vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Abspaltung und unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid, dem sogenannten CCS-Verfahren (Carbon Capture and Storage).Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für drei Pilotprojekte der Industrie in Deutschland.

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Das Bundeskabinett

billigte vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Abspaltung und unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid, dem sogenannten CCS-Verfahren (Carbon Capture and Storage).

Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für drei Pilotprojekte der Industrie in Deutschland. Das klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) aus Kohlekraftwerken soll abgespalten und in Endlagern gespeichert werden. Die Kraftwerke der Energieversorger RWE, Vattenfall und E.ON sollen in Hürth (Nordrhein-Westfalen), Jänschwalde (Brandenburg) und Wilhelmshaven (Niedersachsen) entstehen. Insgesamt gibt es in der EU zwölf solcher Demonstrationsvorhaben. Das GeoForschungsZentrum Potsdam (GFZ) erforscht das Verfahren in Ketzin. „Ohne die neue Technologie werden die Klimaschutzziele

nicht erreicht werden“, meint Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Nach einer etwa 40-jährigen Betriebsdauer haften die Betreiber nach der Stilllegung weitere 30 Jahre. Dann soll die Verantwortung für die CO2-Speicher auf die Länder übergehen. PNN

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