Homepage: GEW: Rechtsbruch an der Uni
Kritik am Auslaufen der „alten“ Studiengänge
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Schwere Vorwürfe erhebt die Studierendengruppe in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft Brandenburg (GEW-Studis) gegenüber der Uni Potsdam. Dass 2012/13 die „alten“ Diplom- und Magisterstudiengänge an der Universität Potsdam endgültig auslaufen sollen, ist laut GEW nicht rechtmäßig. „Bei der Schließung bis 2012/13 missachtet die Universität sämtliche relevanten Gesetzesvorgaben und die bestehende Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen“, sagte gestern Janosch Rassmann von den GEW-Studis. „Die geplante Zwangsexmatrikulation von gut einem Fünftel der Studierenden der Hochschule ist ein ungeheuerlicher Vorgang“, so Rassmann.
Die GEW behauptet auch, dass es keine gültige Ordnung gebe, mit der das Ende der betroffenen Studiengänge beschlossen wurde. „Damit sind sämtliche Planungen seitens der Universität zur Zwangsexmatrikulation obsolet“, sagte Juliane Meyer von der GEW. „Das ist vollkommen inakzeptabel was da gerade läuft. Wir fordern die Landesregierung auf, das Präsidium der Universität zur Vernunft zu bringen und die Studiengänge weit über das Jahr 2014 offen zu halten“, sagte Daniel Sittler, von den GEW-Studis. An der Universität Potsdam würden durch die Planung rund 4000 Studierende zwangsexmatrikuliert, behauptet die GEW.
2012/13 sollen die Diplom- und Magisterstudiengänge an der Uni auslaufen, um die Umstellung auf das Bachelor-Master-System abzuschließen. „Tausende Studierende werden kurz vor dem Abschluss ihres Studiums auf die Straße gesetzt“, so Sittler. „Diese Studierenden durch Zwangsexmatrikulation ihrer Zukunft zu berauben ist verantwortungslos und nahezu menschenverachtend.“ In den besagte Studiengänge sei noch bis 2008 immatrikuliert worden. So stehe nur knapp die Regelstudienzeit zur Verfügung.
Die Leitung der Universität Potsdam weist die Vorwürfe der GEW zurück. „Es hat in den vergangenen Jahren keinen Fall von Zwangsimmatrikulation an der Universität Potsdam gegeben“, so die Sprecherin der Uni Birgit Mangelsdorf. „Und es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass derzeit mehr als 4000 Studierende davon bedroht sein könnten.“ Für alle Studierenden, die ohne eigenes Verschulden in ihrem Studienverlauf in Verzug gerieten, würde überdies die sogenannte Härtefall-Regelung greifen. Zudem bestehe für alle Studierenden der in Frage stehenden Studiengänge die Möglichkeit des Wechsels in einen Bachelorstudiengang. Die Aufhebung von zirka 50 Magister- und Diplomstudiengängen sei bereits 2007 vom Wissenschaftsministerium genehmigt worden. Eine Immatrikulation in diesen Studiengängen habe nach dem Aufhebungsbeschluss nicht mehr stattgefunden. Die Liste der somit aufgehobenen und auslaufenden Studiengänge sei in den „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Universität veröffentlicht worden. Kix
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