Landeshauptstadt: Gewalt statt Kuschelsex
Bewährung und Therapie für Sexualstraftäter
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„Katharina* war meine Traumfrau. Ich hätte ihr nie wehtun können“, hatte Bauleiter Dietmar D.* (53) am ersten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht beteuert. Dieses glaubte ihm letztlich nicht und verurteilte den Potsdamer am Donnerstag wegen Vergewaltigung seiner dritten Ehefrau zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung. Zudem muss er 8000 Euro Schmerzensgeld an die 25 Jahre Jüngere zahlen und eine Langzeittherapie „zur Beseitigung der persönlichen Defizite, die zu dieser Straftat führten“, absolvieren, sagte Richterin Reinhild Ahle. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
1997 saß Dietmar D. schon einmal wegen gewaltsam erzwungenem Sex auf der Anklagebank. „Sie müssen daran arbeiten, bei der nächsten Trennung nicht wieder eine Frau durch eine Vergewaltigung erniedrigen zu wollen“, gab die Vorsitzende dem Potsdamer mit auf den Weg.
Zur Vorgeschichte: Bereits seit einiger Zeit kriselte es in der Beziehung des kinderlosen Paares, das seit fünf Jahren verheiratet und beruflich eng verbunden war. Katharina fand den Kuschelsex ihres Partners nach Aussagen von Freundinnen, die am zweiten Verhandlungstag gehört wurden, langweilig. Sie nahm im Internet Kontakt zu anderen Männern auf, mit denen sie sich traf und auch geschlechtlich verkehrte. Dietmar D. war eher ein Vaterersatz, berichtete eine Zeugin. Im Herbst vorigen Jahres zog Katharina in eine eigene kleine Wohnung. Es gab bereits einen neuen Partner. „Katharina sagte, Dietmar soll seine Sachen in einen Müllsack packen und an den Schlaatz ziehen“, erinnerte sich eine weitere Freundin des Opfers. Für sie sei die Trennung endgültig gewesen.
„Als ich Katharina am 3. Oktober 2012 mit dem anderen Mann sah, brach für mich eine Welt zusammen“, erzählte der Angeklagte. Verzweifelt habe er zwei Flaschen Schnaps ausgetrunken, seine Garage abgedichtet, den Motor seines Autos laufen lassen und auf den Tod gewartet. Doch sein Suizidversuch wurde von der Nachbarschaft bemerkt. Er verbrachte eine Nacht auf der Intensivstation, widersetzte sich der anschließenden psychologischen Behandlung. Stattdessen rief er Katharina am nächsten Tag an, bat, sie möge ihn vom Krankenhaus abholen und nach Hause fahren. Im einst gemeinsam gebauten Haus passierte dann das, was Dietmar D. bei seiner Vernehmung als einvernehmlichen Sex bezeichnete. Katharina zeichnete in ihrer Vernehmung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, ein ganz anderes Bild. Mit Händen und Füßen habe sie sich gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt, den sehr aggressiv Auftretenden mit den Spitzen ihrer Stiefel-Absätze mehrfach in den Brustkorb getreten. Bei der erstbesten Gelegenheit sei sie dann – nur mit einer Decke geschützt – über den Zaun zu den Nachbarn geflüchtet.
„Das Opfer war chancenlos. Der Angeklagte hat es unter einem Vorwand ins Haus gelockt und seine Rachegelüste ausgelebt“, betonte der Anwalt von Katharina, die als Nebenklägerin auftrat. Die Verteidigerin plädierte auf versuchte sexuelle Nötigung, zweifelte die Glaubwürdigkeit der inzwischen von ihrem Mandanten Geschiedenen an. Das Gericht sah aber keine Belastungstendenzen des Opfers und ging hingegen von verminderter Einsichtsfähigkeit des Angeklagten aus. (*Name geändert.) Hoga
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