Landeshauptstadt: Gleisarbeiten: Bahn muss für Golmer zahlen Familie klagte
gegen nächtlichen Lärm
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Golm - Die Deutsche Bahn muss einer Golmer Familie einen Monat lang eine Übernachtungsmöglichkeit abseits des eigenen Hauses bezahlen – und bietet dies weiteren Golmern ebenfalls an. Der Grund: Äußerst laute Gleisbauarbeiten, die am 24. Juli begannen und bis zum 28. August dauern sollen.
Darüber informiert wurden die Golmer Familie Wiedemann und weitere Anwohner mit einem Handzettel, der am Sonnabend, dem 22. Juli, im Briefkasten lag. „Neue Gleise sind wichtig“, dachte man sich bei Familie Wiedemann da noch – auch wenn die Arbeiten für Erneuerung und Austausch der Weichen laut Handzettel auch nachts stattfinden sollten. Schließlich versprach die Bahn, dass die Störungen möglichst gering gehalten würden. Auch listete sie auf, mit welchen Maschinen gearbeitet werde: Zweiwegebagger, Weichenbaukran, Gleisstopf- und Richtmaschine sowie Schotterplaniermaschine.
Wie es sich anhört, wenn diese Spezialmaschinen arbeiten, mussten die Anwohner erstmals in der Nacht zum Montag, dem 24. Juli, erfahren, als um vier Uhr früh die ersten Maschinen angeworfen wurden. „Ich habe augenblicklich senkrecht im Bett gestanden“, sagte Torsten Wiedemann – obwohl die Familie seit zwei Jahren in der Reiherbergstraße neben der Bahnunterführung wohnt und an die „normalen“ Eisenbanhgeräusche gewöhnt sei. Auch in den beiden folgenden Nächte sei an Schlaf nicht zu denken gewesen. Als die Bauleitung auf seine Anfrage jede Auskunft verweigerte, entschloss er sich nach Rücksprache mit vielen Nachbarn zu einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf Baustopp – denn die Bahn habe einfach versäumt, im Vorfeld rechtzeitig mit den betroffenen Golmern zu reden und auch Ausweichmöglichkeiten anzubieten, so Wiedemann. In der darauffolgenden Nacht ließ er die lauten Aktivitäten mit Hilfe der Bundespolizei unterbinden. Lärm-Messungen haben laut Wiedemann immerhin 89 Dezibel ergeben – und das mitten in der Nacht.
Seit Freitag liegt nun ein vorläufiger Gerichtsbeschluss in der Sache Wiedemann gegen die Deutsche Bahn vor: Für die gesamte Zeit der Gleisbauarbeiten muss das Unternehmen der Familie eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit gewähren. Die Bahn bietet dies per Handzetteln nun auch allen anderen Familien an, die im Abstand von 150 Metern vom Gleiskörper wohnen. Winfried Gutzeit
Winfried Gutzeit
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