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Parkgenehmigungen können beantragt werden: Glückliche Handwerker seit 20 Jahren

Potsdams Handwerker müssten eigentlich den ganzen Tag ein Lächeln im Gesicht tragen – wenn sie daran denken, wie viel besser es ihnen in Potsdam geht als ihren Kollegen in Berlin. Das jedenfalls könnte man annehmen, wenn man den Ausführungen der Stadtverwaltung im Hauptausschuss am Mittwochabend glaubt.

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Potsdams Handwerker müssten eigentlich den ganzen Tag ein Lächeln im Gesicht tragen – wenn sie daran denken, wie viel besser es ihnen in Potsdam geht als ihren Kollegen in Berlin. Das jedenfalls könnte man annehmen, wenn man den Ausführungen der Stadtverwaltung im Hauptausschuss am Mittwochabend glaubt.

Worum ging es? Auf der Tagesordnung stand dort eine Mitteilung der Stadtverwaltung zu sogenannten Handwerkerparkausweisen. Und die hat eine Vorgeschichte. Bereits im September 2015 hatte die CDU-Fraktion in einem Antrag Handwerkerparkausweise nach Berliner Vorbild gefordert. Wegen der angespannten Parkplatzsituation sollte es Handwerkern gestattet werden, ihre Fahrzeuge im eingeschränkten Halteverbot, auf Bewohnerparkplätzen und gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, solange sie ihre Dienstleistung erbringen, hieß es in der Begründung. Der Antrag wanderte daraufhin durch die Ausschüsse und wurde schließlich im Januar von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen – allerdings mit der Änderung, dass erst geprüft werden sollte, ob ein solcher Ausweis auch eingeführt werden kann.

Nun kam das Ergebnis: Ein Verwaltungsmitarbeiter berichtete den Mitgliedern des Hauptausschusses, dass in Berlin die Bezirke für das begehrte Dokument zuständig sind. Wer also berlinweit Dienste leistet, muss bei bis zu zwölf Ämtern vorstellig werden. Potsdamer seien da viel besser dran – hier gebe es ja nur eine Straßenverkehrsbehörde. Die könne auch den Handwerkern helfen. Und zwar schon seit Langem. Seit 20 Jahren sei es üblich, auf begründeten Antrag Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Handwerker, die beispielsweise in einem Bewohnerparkbereich parken müssen und Arbeiten durchführen, können dann ihr Fahrzeug im unmittelbaren Umfeld der Einsatzstelle abstellen. „Wir konnten noch alle Handwerker glücklich machen“, so der Verwaltungsmitarbeiter. Es wurde sogar ein Foto einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung in Postkartengröße gezeigt, die auf dem Armaturenbrett platziert werde. Auch die Handwerkskammer erachte die Regelung als praktikabel und ausreichend.

Es gibt also in Potsdam schon lange einen Handwerkerparkausweis, der nur nicht so heißen darf. Ursache dafür ist nach Verwaltungsangaben eine fehlende „landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage“. Derzeit gelten etwa 120 dieser Genehmigungen in Potsdam. Allerdings merkt die Verwaltung an, dass diese Möglichkeit vielen Betrieben „offenbar nicht hinreichend bekannt“ sei. Die Stadtverwaltung will nun Hinweise auf ihrer Internetseite veröffentlichen und habe außerdem eine Anleitung an die Handwerkskammer geschickt. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) zeigte sich zufrieden. „Das ist ja besser als in Berlin.“ Die Regelung solle auch auf soziale Dienste ausgeweitet werden. 

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