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Der Garten der Erinnerung auf dem Neuen Friedhof Potsdam.

© Sebastian Gabsch

Ärger auf Potsdamer Friedhof: Grabschmuck nicht erwünscht

Die Witwe Rosemarie Asselborn wehrt sich dagegen, dass sie keine eigenen Blumenschalen auf das Grab ihres Mannes legen darf. Er ist im „Garten der Erinnerung“ auf dem Neuen Friedhof bestattet.

Potsdam - Der „Garten der Erinnerung“ ist ein besonders gestalteter Ort auf dem Neuen Friedhof Potsdam: Die Gräber liegen hier nicht in Reih und Glied, sondern sind – wie der Name schon sagt – wie ein Garten in geschwungenen Linien und ohne feste Grenzen zwischen den Grabstellen angelegt. Hier liegt auch das Urnen-Grab von Lothar Asselborn, der im April 2020 im Alter von 65 Jahren verstorben war. Seine Witwe, Rosemarie Asselborn, lebt seitdem in Berlin und beauftragte deshalb ein Potsdamer Blumengeschäft, alle vier bis sechs Wochen eine neue Blumenschale auf das Grab zu stellen: „Doch leider waren immer nach kürzester Zeit die Grabschalen und auch ein Grablicht sowie eine kleine Plakette vom Grab verschwunden, die ich eigenhändig hingelegt hatte“, sagt die 56-Jährige. 

Eine Erklärung dafür fand Asselborn nicht, zunächst vermutete sie, dass jemand den Grabschmuck stiehlt. Als sie am 8. April, dem ersten Todestag ihres Mannes, den Friedhof besuchte, war die über 50 Euro teure Blumenschale erneut verschwunden. Erst zweieinhalb Stunden zuvor hatte sie mit dem Blumengeschäft telefoniert, das auch ein Foto des geschmückten Grabes geschickt hatte. 

Nun suchte Asselborn alle Grabreihen ab und war schließlich entsetzt: Am Rand des Gartens der Erinnerung lagen an einer Stelle nicht nur ihre Blumenschale, sondern auch viele andere Blumen sowie kleine Gegenstände wie Engel, Steinherzen, Steine mit Inschriften, Grablichter und Bilder, die Angehörige auf die Gräber ihrer Verstorbenen abgelegt hatten. 

An sogenannten Ablageflächen wird der individuelle Grabschmuck abgelegt.
An sogenannten Ablageflächen wird der individuelle Grabschmuck abgelegt.

© Sebastian Gabsch

Eigener Grabschmuck kommt auf offizielle Ablagestellen

Als sie eine Gärtnerin dazu befragte, klärte sich das Ganze auf: Im Garten der Erinnerung ist es nicht zulässig, die Gräber individuell zu gestalten. Alles, was zusätzlich hingelegt oder -gestellt wird, wird von den Gärtner:innen weggeräumt und an eine gemeinsame Ablagestellen gelegt. Angesichts dieses „Erinnerungs-Haufens“, wie Asselborn sagt, kamen ihr die Tränen: „Mir hat wirklich das Herz geblutet.“ Den Umgang mit den Grabbeigaben findet sie empathielos: „Jedes Teil davon ist ein Stück Liebe eines Angehörigen.“

Auch die Friedhofsverwaltung wies Asselborn darauf hin, dass der Dauerpflegevertrag dies so vorsehe: „Eine eigene Gestaltung ist nicht möglich“, heißt es dort. Zulässig ist lediglich eine Steckvase und ein Grablicht zu den Gedenktagen, „sofern die Grabbepflanzung nicht beeinträchtigt wird“, alles andere wird weggeräumt. „Dieser Vertrag ist ein Witz, so etwas dürfte dort gar nicht drinstehen“, behauptet Asselborn. Als sie damals den Dauerpflegevertrag mit jährlichen Kosten von 131 Euro abgeschlossen habe, hatte sie aufgrund der Trauer um ihren Mann andere Dinge im Kopf, als die Details des Vertrages, so Asselborn. 

Dass man eigene Blumen auf das Grab legen dürfte, war für sie eine Selbstverständlichkeit. Sie erinnere sich auch nicht, dass sie beim Abschluss des Vertrags explizit darauf hingewiesen habe, dass eine individuelle Gestaltung nicht erlaubt sei. „Es hat mich auch ein Jahr lang niemand darauf angesprochen“, sagt Asselborn.

Sie glaubt, dass auch vielen andere Angehörigen nicht klar ist, dass ihre Grabbeigaben weggeräumt werden. „Es schließt doch niemand einen solchen Vertrag ab, wenn er weiß, dass dann der Grabschmuck weggenommen wird“, sagt Asselborn. Laut Stadtverwaltung habe es bislang keine offiziellen Beschwerden deswegen gegeben. „Es erreichten uns einige Anfragen, wo bestimmte Schalen oder Vasen verblieben wären“, räumt Sprecherin Christine Homann allerdings ein. 

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Laut Vertrag ist vorgesehen, dass die Angehörigen ihre zusätzlichen Blumen und Gegenstände an die gemeinsamen Ablagestellen legen. Doch wie viele tun dies tatsächlich und wie oft müssen Gegenstände weggeräumt werden? Genau lässt sich das nicht sagen, aber: „In der Regel werden die Gegenstände zweimal in der Woche durch die pflegenden Gärtnerinnen und Gärtner beräumt“, so Homann. 

Laut Ralf Schreck von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner, die den Garten der Erinnerung pflegt, handele es sich bei den Nutzer:innen, die sich nicht an die Vertragsregeln halten würden, um Einzelfälle: „Die meisten sind einsichtig.“

Konzept der Anlage würde durch Grabgaben gestört

Für Asselborn ist diese Praxis unverständlich, die Blumen und Gegenstände würden schließlich nicht stören. Dies sieht man bei der Gärtnerei anders: „Hinter dieser Anlage steckt ein Konzept, sie strahlt eine gewisse Ruhe und Ordnung aus. Wenn sich Angehörige über die Regeln hinwegsetzen und Dinge hinzufügen, ist das nachteilig für das Gesamtbild“, sagt Schreck. 

So ist auch die Sicht der städtischen Friedhofsverwaltung: „Steckvasen, Blumenschalen, Kerzen und andere Grabgaben wie Herzen oder Sterne aus Naturstein werden direkt auf die Pflanzflächen gelegt oder gestellt. Dadurch vermindert sich der Lichteinfall auf die Bepflanzung“, sagt Homann. Dies würde ständige Neupflanzungen nötig machen, und wenn braune und verwelkte Pflanzen nicht rechtzeitig von den Angehörigen entfernt werden, leide der Eindruck der Anlage. 

Gärtnerei kümmert sich um Gestaltung der Grabanlage

„Ein weiteres Problem ist, das die Pflanzflächen bei der Platzierung der Grabgaben meistens betreten werden“, so Homann. Hinzu komme, dass die Arbeit der Gärtner:innen durch die zusätzlichen Gegenstände behindert werde: „Die Gärtner können sonst nicht mehr richtig arbeiten“, sagt Schreck. Letztlich gehöre es zum Konzept des Gartens der Erinnerung, dass der Pflegeaufwand für die Angehörigen entfalle, indem sich eine Gärtnerei um die Gestaltung kümmere. 

Laut Friedhofsverwaltung gebe es umgekehrt auch einige Nutzer:innen, die sich über die zusätzlichen Grabbeigaben beschweren – mit dem Tenor „so wäre das beim Vertragsabschluss nicht erklärt worden und auf der Anlage nicht gewollt“, sagt Homann: „Diese Nutzer wollen eine ruhige und harmonische Fläche, auch bei den Nachbarn, vorfinden.“ Eine Änderung des Vertrags, so dass eine individuelle Gestaltung doch erlaubt ist, ist nicht möglich. 

Asselborn setzt nun ihre Hoffnung darauf, gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung eine Ausnahmeregelung zu vereinbaren, damit sie künftig doch noch Blumenschalen auf das Grab ihres Mannes legen darf.

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