„Unkraut-Posse“ wird am 18. Februar verhandelt: Gras-Streit vor Gericht
Innenstadt - Der skurrile Unkrautstreit am Neuen Markt wird nun am Amtsgericht entschieden. Als Termin für die Verhandlung zu der Bußgeldsache ist der 18.
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Innenstadt - Der skurrile Unkrautstreit am Neuen Markt wird nun am Amtsgericht entschieden. Als Termin für die Verhandlung zu der Bußgeldsache ist der 18. Februar vorgesehen. Ein entsprechender Bescheid liegt den PNN vor.
In dem bundesweit unter dem Stichwort „Potsdamer Unkraut-Posse“ in die Schlagzeilen geratenen Fall hatte die Stadt bereits Ende August an Eigentümer eines Eckhauses am Neuen Markt zwei Bußgeldbescheide über 50 Euro geschickt. Das Ordnungsamt begründete sein Vorgehen damit, das betroffene Anwaltspaar habe das Unkraut auf dem Gehweg vor ihrem Haus nicht genügend beseitigt – wie es die Straßenreinigungssatzung eigentlich verlangt. Auf dem Beweisfoto der Stadt waren allerdings nur einige längere Grashalme zu sehen. Ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärte damals, dass auch Gras auf einem gepflasterten Gehweg, wie am Neuen Markt, als Unkraut zu betrachten sei – und damit als Verunreinigung.
Die Stadtverwaltung hatte zur Begründung für das Vorgehen erklärt, bei den Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Satzungen müssten alle Potsdamer gleichbehandelt werden. Beschwerden von Bürgern über nicht gereinigte Gehwege gäbe es schließlich häufig – dem müssten die Ämter nachgehen, so die Verwaltung.
Doch das Juristenpaar legte Widerspruch gegen das Bußgeld ein, beschäftigte es doch für solche Aufgaben einen Hausmeister. Zudem kritisieren beide, dass sie für ein vermeintliches Vergehen gleich zwei Bußgelder zahlen sollen. Ende des vergangenen Jahres hatte die Stadt das Verfahren schließlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Denn laut Gesetzeslage müssen strittige Bußgeldbescheide von der Justiz geklärt werden, daher ist nun das Amtsgericht zuständig.
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