Landeshauptstadt: Grauzone Internet
Wer private Fotos von Sanssouci ins Internet stellt, muss mit Post von der Schlösserstiftung rechnen
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Als Anfang Juli bekannt wurde, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten rechtlich gegen Agenturen und Fotografen vorgeht, die Bilder vom Schloss Babelsberg, Sanssouci oder anderen Stiftungsbauten vermarkten, hat das auch bei Touristen und Potsdamern zu Verunsicherungen geführt. Wird in Zukunft auch der zur Kasse gebeten werden, der nur für den Privatgebrauch die Schlösser und Parkanlagen fotografiert? Ende Juli dann die Entwarnung. Keine „Knips-Gebühr“ für die, die solche Bilder für den Hausgebrauch machen, also kein Geld damit verdienen. Doch ganz so einfach stellt sich der Sachverhalt dann doch nicht dar.
Wer beispielsweise private Bilder von Schlössern und Parks der Stiftung macht, vielleicht sogar Filmaufnahmen, diese dann auf eine private Homepage, ein Online-Reisetagebuch oder auf das Videoportal „YouTube“ ins Internet stellt, darf sich nicht wundern, wenn er eines Tages Post von der Schlösserstiftung bekommt. Selbst wenn er gar kein Geld mit diesen Aufnahmen verdient.
„Wer in unseren Parks und Anlagen fotografiert und diese Bilder nur im Familien- und Bekanntenkreis zeigt, verhält sich richtig“, sagte Jürgen Becher, Leiter im Dokumentations- und Informationszentrum der Stiftung, gegenüber den PNN auf Nachfrage. Wer diese Bilder jedoch im Internet veröffentliche, mache sich, unabhängig vom jeweiligen Verwendungszweck, strafbar. „Deshalb schicken wir ihm natürlich nicht gleich die Polizei auf den Hals“, sagte Becher. Wird ein solcher Fall bei der Stiftung bekannt, werde dieser erst einmal genau überprüft.
„Nutzt jemand die Bilder im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit oder vor einem gemeinnützigen Hintergrund, bleibt die Nutzung der Bilder kostenlos“, so Becher. In anderen Fällen werde dann das weitere Vorgehen geprüft. „Wenn wir ein Schreiben verschicken, fordern wir den Betreffenden zuerst auf, die entsprechenden Bilder aus dem Internet zu nehmen.“ In den Fällen, bei denen die Stiftung dies getan hat, habe das bisher immer problemlos funktioniert. Dabei beschränkt sich die „Jagd“ nach solchen Bildsündern nicht nur auf Deutschland. „Wir haben solche Briefe auch schon ins Ausland verschickt.“ Becher räumt ein, dass es keine systematische Suche nach solchen Fällen gibt. „Das können wir personell gar nicht leisten.“ Und so wird wohl ein großer Teil dieser Bildpräsentationen im Internet unentdeckt bleiben.
„Wer Filmaufnahmen mit Schlossmotiven machen möchte, um diese dann ins Internet zu stellen, der kann bei uns eine Drehgenehmigung beantragen“, so Becher. Die Stiftung entscheide dann, ob die Drehgenehmigung kostenlos oder kostenpflichtig vergeben werde. Wer jedoch Geld sparen, gleichzeitig auf der sicheren Seite bleiben aber trotzdem nicht auf den gewünschten Bildhintergrund verzichten will, dem bleibt die sogenannte „Panoramaregelung“. Wer die Schlösser und Parks nicht direkt auf dem Gelände der Stiftung sondern von öffentlichen Straßen und Plätzen aus filmt oder fotografiert, kann diese Bilder ins Internet stellen. In diesem Fall muss er nicht mit Post von der Schlösserstiftung rechnen.
Dirk Becker
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