Von Sabine Schicketanz: Griebnitzsee: Bima wertet Gebote aus
Gesucht werde „wirtschaftlich günstigste Variante“ / Behm: Bund bestimmt Marktlage nur per Ermessen
Stand:
Babelsberg - Im Poker um die Ufergrundstücke des Bundes am Griebnitzsee laufen bei der Potsdamer Hauptstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) die Prüfungen auf Hochtouren. Nachdem am Freitag um Mitternacht die Frist für die Abgabe von Geboten für die 51 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 31 700 Quadratmetern ausgelaufen war, werde nun ausgewertet, hieß es. Auskünfte zur Zahl und Höhe der Gebote – der Bund hatte ein Mindestgebot von drei Millionen Euro vorgegeben – lehnte die Bima mit Verweis auf Datenschutz, das Schutzinteresse der Bieter und die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten ab. Es würden während des laufenden Verfahrens keine Informationen an Dritte erteilt, sagte gestern der Sprecher der Zentrale der Bima in Bonn, Guido Déus. Auch nach Abschluss des Verfahrens würden die genannten Restriktionen gelten.
Damit wird die Bima offenbar Daten zur „Markterkundung“ erst veröffentlichen, wenn sie dem Haushaltsausschuss des Bundestags einen Verkaufsvorschlag unterbreitet. Wann dies sein wird, ist laut Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde der Bima bisher nicht absehbar. Der Termin hänge entscheidend von der Anzahl und Gestaltung der Gebote ab, so Ministeriumssprecher Tobias Romeis.
Nach jüngsten Angaben der Bima in Potsdam waren bis Freitagnachmittag mindestens 30 Gebote für die Griebnitzsee-Grundstücke eingegangen. Nähere Auskünfte werde es derzeit nicht geben, so der Leiter der Potsdamer Bima-Hauptstelle, Stephan Regeler. Angeboten hatte die Bima die Grundstücke im Paket oder einzeln sowie mit und ohne Wegerecht für die Öffentlichkeit. Von den verschiedenen Varianten machten die Bieter offenbar Gebrauch; es lägen zahlreiche Gebote für Einzelgrundstücke, aber auch für Grundstücksgruppen vor. Die Bima habe per Gesetz die Aufgabe, die „wirtschaftlich günstigste Variante“ zu ermitteln.
Ob unter diesen Bedingungen der Zuschlag sicher an den Höchstbietenden geht, ist bisher offen. Auf Nachfrage haben sich weder Bundesfinanzministerium noch Bima dazu eindeutig positioniert. Für das Vorhaben der Stadt Potsdam, die Bundesgrundstücke für einen Uferweg zu erwerben, wird sie jedoch entscheidend sein. Die Stadt hatte nach Beschluss des Stadtparlaments angekündigt, fristgemäß ein Gebot abzugeben. Nach PNN-Informationen bietet Potsdam drei Millionen Euro; in einem Begleitschreiben kündigt die Stadtspitze an, eventuell Geld zurückzufordern. Hintergrund ist der im Herbst 2009 von Stadt und Bima gemeinsam ermittelte Verkehrswert von 2,6 Millionen Euro für die Flächen. Die Differenz von 400 000 Euro will Potsdam eventuell zurückfordern. Zudem hat Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) eine Klage gegen den Bund angekündigt, sollten Seeanrainer die Flächen erwerben. Sie wollten kaufen, um den Uferweg auf dem ehemaligen Mauerstreifen zu verhindern, meint die Stadt. Sie fordert eine Berücksichtigung des öffentlichen Interesses. Der Bund hatte sich für die „Markterkundung“ entschieden, nachdem eine Gruppe von Anrainern im Herbst 2009 ein Gebot in Höhe von drei Millionen Euro abgegeben hatte. Offiziell hatte die Bima zuvor nicht mit Kaufinteressenten gerechnet. Das geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesfinanzministeriums, Steffen Kampeter (CDU), auf eine Anfrage der Kleinmachnower Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm (B 90/Grüne) hervor.
Kampeter schreibt, die Bima habe „nach den Erfahrungswerten“ mit einem Interesse Dritter für die Ufergrundstücke, die als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, nicht rechnen können. Durch das Gebot der Anrainer sei die Bima verpflichtet, den „Markt zu befragen, um so den vollen Wert der Grundstücke zu ermitteln“. Behm wertete dies als kritikwürdige Geschäftspraxis. Wer die Immobiliensituation am Griebnitzsee kenne, „reibt sich erstaunt die Augen“ über das Handeln der Bima, so Behm. Es dränge sich der Verdacht auf, dass nicht klare Kriterien, sondern die „politische Wetterlage“ ausschlaggebend bei Grundstücksverkäufen seien. Die Aussagen Kampeters bedeuteten, dass die Bundesregierung „nicht im Regelfall dem Markt bei Grundstücksgeschäften folgen muss, sondern nur im Ermessensfall“. Dies bestreite sie im Fall Potsdam vehement, was „ihr undurchsichtiges Spiel im Umgang mit ihren Immobilien“ einmal mehr offenbare.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: