Landeshauptstadt: Griebnitzsee: Neuer Ufer-Bebauungsplan verschoben
Stadt kann September-Termin nicht halten / Klipp: „Exzellenz und Rechtssicherheit“ sind wichtiger
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Babelsberg - Wann der neue Bebauungsplan für einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee fertig wird, ist völlig offen. Selbst wenn sofort externe Spezialisten der Bauverwaltung bei der Erarbeitung des Plans helfen würden, sei der von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) zugesagte Termin im September nicht zu halten, erklärte der Baubeigeordnete Matthias Klipp (B’ 90 / Grüne) gestern in einer Sondersitzung der Stadtverordneten. Der Druck auf seine Mitarbeiter sei erheblich, eine Mitarbeiterin habe dem nicht standgehalten und sei erkrankt gewesen.
Anlass war ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke, die Baufachleute in die Verwaltung schicken wollte, um den September-Termin zu halten. Dies lehnte eine Mehrheit der Stadtverordneten ab. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Bauverwaltung bisher ohne externe Spezialisten arbeitet – obwohl die Verwaltung dies mehrfach anders kommuniziert hatte. Klipp sagte, die „Externen sind noch nicht gebunden“, daher könne er nicht sagen, wann der Bebauungsplan fertig werde. Für ihn gelte das Grundprinzip „Exzellenz und Rechtssicherheit vor Schnelligkeit und politischem Kalkül“. Dies sei umso wichtiger, als es für den Uferweg nur diese eine „zweite Chance“ geben werde.
Der erste Ufer-Bebauungsplan war im April 2009 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen fehlerhafter Erstellung und Abwägung von Privatinteressen kassiert worden. Seitdem ist der Uferweg von Anrainern gesperrt; ohne Bebauungsplan gibt es keine Grundlage für den Weg. Die Stadt geht davon aus, dass Seeanrainer auch gegen den neuen Uferplan klagen werden.
Unterdessen rückt eine weitere Vorentscheidung im Uferkonflikt näher: Noch vor der Sommerpause will der Bundestags-Haushaltsausschuss entscheiden, ob der Bund seine 32 000 Quadratmeter Ufergrundstücke an Private oder die Stadt Potsdam verkauft. Ausgeschrieben werden sollen die Flächen mit und ohne Wegerecht, als Gesamtpaket, in Teilflächen und Einzelgrundstücken. Dabei hält der Bund an seiner Position fest, wonach die Ausschreibung nötig ist. Die Stadt hatte versucht, dies mit einem Rechtsgutachten zu widerlegen. Es behauptete, eine Ausschreibung wäre rechtswidrig. An der Substanz des Gutachtens haben mehrere Juristen Zweifel – vor allem, weil der größte Teil der Bundes-Flächen nach dem Mauergrundstücksgesetz veräußert werde. Dies sehe vor, dass der Erlös in einen Fonds zugunsten der neuen Bundesländer fließt. Hier sei der Bund verpflichtet, den „echten“ Verkehrswert zu erzielen. Potsdam hatte sich mit dem Bund auf 82,50 Euro pro Quadratmeter geeinigt; eine Seeanrainer-Gruppe soll etwa 107 Euro pro Quadratmeter bieten. S. Schicketanz
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