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Aus dem GERICHTSSAAL: Haft für Raub am Alten Markt Mittäter erhielt Bewährungsstrafe

Wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Landgericht nach vier Verhandlungstagen den aus Brandenburg stammenden Patrick F. (24) zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

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Wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte das Landgericht nach vier Verhandlungstagen den aus Brandenburg stammenden Patrick F. (24) zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Kammer unter Vorsitz von Andreas Dielitz sah es als erwiesen an, dass der vorbestrafte Alkohol- und Drogenabhängige in der Nacht des 4. Oktober 2011 an der Straßenbahnhaltestelle Alter Markt aus einer Gruppe heraus einen 28-jährigen Potsdamer im Beisein seiner Freundin zusammenschlug und verlangte, sämtliche Wertsachen, die er bei sich trage, herauszugeben, was dieser aus Angst auch tat. Ein bereits verurteilter Mittäter soll der Forderung Nachdruck verliehen haben, indem er dem Opfer eine Schreckschusspistole, die der Überfallene für echt ansah, an den Bauch hielt (PNN berichteten). Am 16. Juli 2012 schleuderte der zurzeit wegen anderer Sache in Strafhaft Sitzende eine Bierflasche gegen einen Brandenburger Linienbus. Eine der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheiben zerbarst, Splitter verletzten einen Fahrgast an der Schläfe. Zahlreiche weitere Anklagen gegen Patrick F., so wegen mehrfachen Schwarzfahrens und versuchten besonders schweren Diebstahls, die bei der Sanktionierung nicht besonders ins Gewicht fallen würden, stellte die Kammer während des Verfahrens ein.

Sein Komplize Fabian R. (22) erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Beschäftigungslose muss 160 Stunden unentgeltlich arbeiten. In beide Urteile wurden in jüngster Zeit gegen die jungen Männer verhängte Urteile einbezogen. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, sich an dem Raub am Alten Markt beteiligt zu haben.

Die Streifenpolizisten, die nach dem Stadtfest als einzige Zeit fanden, zum Tumult nach dem Stadtfest zu fahren, schienen heillos überfordert. Verstärkung in der Wache war aus Kapazitätsgründen nicht zu bekommen, was den Kammervorsitzenden in seiner Urteilsbegründung zu deutlicher Kritik an der Personaleinsparung bei der Polizei bewog. So gelang es den Beamten nur zum Teil, die Personalien der vermeintlichen Täter aufzunehmen und den Hergang des Überfalls exakt zu protokollieren.

Eigentlich ging es um eine Zigarette, die Patrick F. von dem späteren Opfer wollte. Als dieses die Forderung ausschlug, danach die Telefonnummer seiner Freundin nicht herausrücken wollte, entschloss sich die Gruppe Angetrunkener, den Mann zusammenzuschlagen. Ihn anschließend seines Handys und der Barschaft von 15 Euro zu berauben, war nicht von Anfang an geplant, so Kammervorsitzender Dielitz. Wegen der geringen Beute, dem Geständnis der beiden Verurteilten und der robusten psychischen Konstitution des Beraubten ging das Gericht von einem minder schweren Fall aus. Dessen Freundin steckte den Überfall allerdings nicht so gut weg. Während ihrer Zeugenaussage brach sie in Tränen aus, meidet es noch heute, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Hoga

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