Aus dem GERICHTSSAAL: Haftstrafe für notorischen Dieb Mann muss direkt nach Prozess ins Gefängnis
Keine feste Bleibe, der Geldbeutel leer, die Kleidung verschmutzt: Zumindest Letzteres lasse sich ändern, befand Pjotr P.* am 16.
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Keine feste Bleibe, der Geldbeutel leer, die Kleidung verschmutzt: Zumindest Letzteres lasse sich ändern, befand Pjotr P.* am 16. September. In einem Geschäft der Bahnhofspassagen wollte sich der 50-Jährige ein neues Outfit im Gesamtwert von 174,98 Euro zulegen. Ein Verkäufer beobachtete den Polen dabei, wie er blitzschnell eine Jacke samt Pullover ergriff und das Weite suchen wollte. Er rief den Ladendetektiv, der schnappte den Langfinger und alarmierte die Bundespolizei. Die Kleidung konnte Pjotr. P. nun nicht mehr wechseln. Stattdessen schlossen sich wenig später die Handfesseln um seine Gelenke. Seitdem sitzt der Mann hinter Gittern. Und da wird er noch eine Weile bleiben.
Denn gegen Pjotr P. war bereits am 6. August vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt worden – ebenfalls wegen Diebstahls. Zum Haftantritt war der 50-jährige Mann allerdings noch nicht aufgefordert worden.
Nun musste sich Pjotr P. vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten. „Sie kommen heute nicht frei“, verkündete Richterin Doris Grützmann dem wie ein Häufchen Unglück auf der Anklagebank Sitzenden. Zunächst würden jetzt die drei Monate aus Berlin vollstreckt. Obendrauf käme dann das aktuelle Urteil – vier Monate Haft –, sollte es rechtskräftig werden. Zudem müsse der Angeklagte mit dem Widerruf einer erst am 2. Juni ausgesprochenen Bewährungsstrafe rechnen. Zwei Geldstrafen, ebenfalls wegen Diebstahls, sind auch noch nicht bezahlt.
„Der Ladendieb wirkte ungepflegt, aber nicht verwirrt. Er hat ein bisschen nach Bier gerochen“, erinnerte sich der als Zeuge gehörte Verkäufer. „Heute ist er rasiert. Aber ich erkenne ihn eindeutig wieder.“ Tatsächlich pustete sich der Ertappte damals bei einem Atemalkoholtest auf stolze 2,54 Promille. Zu seinen Gunsten ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus.
„Ich bin nach Deutschland gekommen, um einen Job zu finden. Bisher allerdings vergebens“, übersetzte der Dolmetscher. „Trotzdem darf man nicht stehlen. Ich nehme an, das ist in Polen nicht anders als bei uns“, entgegnete die Vorsitzende. „Das ist schon eine Leistung, jeden Monat vor Gericht zu stehen. Jedes Mal muss ein Dolmetscher bestellt werden. Und jedes Mal wird Ihnen erzählt, dass die Strafen immer drastischer ausfallen.“
Dabei hatte Pjotr P. noch Glück. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate Gefängnis für den Bewährungsversager beantragt. „Sie müssen gucken, dass Sie sich in der Haft gut führen und die Chance erhalten, nach zwei Dritteln freizukommen“, gab Richterin Grützmann dem Angeklagten mit auf den Weg in die Justizvollzugsanstalt. „Die Zeit seit Ihrer Festnahme am 16. September wird übrigens angerechnet.“ (*Name geändert) Hoga
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