Aus dem GERICHTSSAAL: Halbautomatische Waffe im Zeitungsständer
Magazin und 36 Patronen der Browning wurden allerdings getrennt gelagert
Stand:
Die Polizei hegte den Verdacht, Silvio S.* (38), sei in Rauschgiftgeschäfte großen Stils involviert und hörte die Telefonate des Arbeitslosen ab. Am 18. Februar 2008 durchsuchte sie mit acht Kollegen das Einfamilienhaus Am Stern, in dem Silvio S. mit seiner damaligen Partnerin und einem Kleinkind wohnte. Zwar fanden die Beamten nur eine geringe Menge Kokain, im Zeitungsständer des Wohnzimmers allerdings auch eine halbautomatische Pistole der Marke „Browning“, Kaliber neun Millimeter. Das Magazin und 36 Patronen wurden getrennt aufbewahrt. Silvio S. – unter anderem vorbestraft wegen Erpressung, Betruges, Hehlerei, Beihilfe zum schweren Raub, Besitzes von Betäubungsmitteln und zuletzt im März 2008 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern – schwieg vor Gericht zum Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes.
Der Polizeibeamte André J. (37) leitete die Durchsuchung des Eigenheims. „Sie fand in einer freundlichen und geordneten Atmosphäre statt. Der Angeklagte war kooperativ. Er übergab uns ein Briefchen mit Kokain, das seiner Lebensgefährtin gehörte. Sie hat das auch bestätigt“, so der Zeuge. „Ich habe die in einer Tüte steckende Browning samt Munition entdeckt.“ „Hat der Angeklagte zugegeben, dass das seine Waffe ist?“, hakte Amtsrichterin Kerstin Nitsche nach. „Das war aus meiner Sicht nicht erforderlich“, parierte der Polizist. „In dem Haus befanden sich zwei Erwachsene und ein Kind. Wir sind davon ausgegangen, dass die Pistole dem Mann zuzuordnen ist. Eindeutig geklärt haben wir es vor Ort aber nicht.“ Die Vorsitzende wagte noch einen Vorstoß. „Haben Sie den Angeklagten nach dem Waffenschein gefragt?“ Auch das musste der Zeuge verneinen. Außerdem habe Silvio S. ihnen zu verstehen gegeben, er werde sich anwaltlich vertreten lassen und keine weiteren Angaben machen.
Die Auswertung der Telefonüberwachung habe ergeben, dass der Angeklagte vermeintlich von einem gewissen „Ali“ und seinen Leuten unter Druck gesetzt wurde, berichtete André J. Gegenüber einem Gesprächspartner habe Silvio S. sinngemäß geäußert: ,Die sollen mal kommen. Ich bin bewaffnet.‘ Dies sei einer der Durchsuchungsgründe gewesen. „In seiner Mülltonne haben wir ein Dönermesser gefunden. Doch weder der Angeklagte noch seine Partnerin wollten Anzeige wegen Bedrohung erstatten.“
„Bei der sichergestellten Browning handelt es sich um eine erlaubnispflichtige halbautomatische Kurzwaffe im Sinne des Waffengesetzes“, führte der zur Verhandlung geladene Gutachter des Landeskriminalamtes aus. „Es gab keine Anhaltspunkte, dass sie zu einer kriminellen Tat eingesetzt wurde.“ Allerdings seien Kennzeichnungen entfernt und neue aufgebracht worden. Das Gericht unterbrach die Verhandlung zu einem Rechtsgespräch. Danach erklärte die Vorsitzende, noch sei nicht zweifelsfrei geklärt, ob Silvio S. Eigentümer der Pistole gewesen sei. „Ich werde die Akte dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft vorlegen. Er soll prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf das Urteil wegen Kindesmissbrauchs (sechs Monate auf Bewährung) eingestellt werden kann.“ (*Name geändert.) Hoga
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