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Landeshauptstadt: Halbe Arztstelle ausgeschrieben

Zwei- bis vierjährige Kinder müssen sich künftig einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Das sieht ein Runderlass des Landes vor.

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Zwei- bis vierjährige Kinder müssen sich künftig einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Das sieht ein Runderlass des Landes vor. Die Untersuchung dient der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen.

„Für uns bedeutet das zusätzlich 3000 Untersuchungen im Jahr“, sagte Amtsärztin Karola Kaiser Dienstagabend im Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Das führe zu „personaltechnischen Problemen“, weil die vorhandenen zwei Ärzte die zusätzlichen Untersuchungen nicht bewältigen können.

Kaiser ist optimistisch, dass diese trotzdem erfolgen können. Einmal sei eine „halbe Arztstelle“ ausgeschrieben und zum anderen könnten in höheren Altersgruppen die Zahl der Reihenuntersuchungen reduziert werden. „Kinder, die putzmunter sind, rauben uns die Zeit“, sagt die Ärztin und kündigt an, dass Kinder der 6. Klasse künftig nur untersucht werden, wenn die Eltern einen Bedarf anmelden. Nicht betroffen von den Einsparungen sollen jedoch die Schulabgangsuntersuchungen und die Sonderschuluntersuchungen sein. G.S.

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