LUBK-STANDARDS: Halbjahr-Notensumme nicht größer als Fünf
In Brandenburg variiert das Aufnahmeverfahren für die Leistungs- und Begabungsklassen je nach Schule. Ein Grund sind nach Angaben des Bildungsministeriums die unterschiedlichen Themenschwerpunkte.
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In Brandenburg variiert das Aufnahmeverfahren für die Leistungs- und Begabungsklassen je nach Schule. Ein Grund sind nach Angaben des Bildungsministeriums die unterschiedlichen Themenschwerpunkte. Die Klassen können entweder allgemein ausgerichtet sein oder ein musisch-künstlerisches, sprachliches, gesellschaftswissenschaftliches oder mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Profil haben. Deshalb entscheidet die Leitung der Schule, welche Kinder zu ihrem spezifischen Förderprogramm passen. Einheitlich ist laut Ministerium, dass die Viertklässler, die aufgenommen werden wollen, im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde oder Englisch die Noten-Quersumme von fünf nicht überschreiten dürfen. Anschließend bewerben sich die Schüler mit einer Empfehlung der Grundschule direkt bei den Schulen, die den weiteren Ablauf regeln. Sie können etwa mit Hilfe eines Tests die Persönlichkeit des Kindes prüfen. Danach kann in einem Gespräch zwischen Schulleiter und Kind die Eignung festgestellt werden. Wenn diese Stationen durchlaufen sind, bestimmt die Schulleitung, ob das Kind aufgenommen wird. Die Plätze in den Förderklassen sind jedoch begrenzt. In Brandenburg hatten sich für dieses Schuljahr insgesamt 1500 Kinder angemeldet, von denen knapp 900 in eine Begabungsklasse aufgenommen wurden. Neben der Einführung von Leistungs- und Begabungsklassen wird es künftig noch weitere Konzepte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen geben. Dazu gehören etwa individuelle Lernstandsanalysen und darauf abgestimmte Förderpläne, die Schaffung von Freiräumen für selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Lernen sowie zusätzliche inner- und außerschulische Lernangebote, zum Beispiel durch Sommerakademien, die Nutzung universitärer Angebote oder die verstärkte Werbung für Schülerwettbewerbe.
Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis zum 18. Januar einen Antrag auf Ausstellung einer Empfehlung der Grundschule. Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen erfolgt bis zum 14. März. Die Antragsformulare gibt es in den Grundschulen und den aufnehmenden Schulen mit LuBKs.
Die Begabungsklassen sind nur ein Teil des landesweiten Fördersystems, dessen Aufbau seit Beginn des Schuljahres 2005/06 in Angriff genommen worden ist. Bis zum Ende des Schuljahres 2009/10 sollen neben den Leistungsklassen auch Begabungsstützpunkte in allen Brandenburger Schulamtsbezirken eingerichtet sein – in Potsdam ist dies am Humboldt-Gymnasium und der Priesterweg-Grundschule – sowie Strukturen für die Identifizierung und integrierte Förderung von Schülern mit besonderen Begabungen an allen Schulen des Landes geschaffen sein. kla
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