Aus dem GERICHTSSAAL: Haschisch gebunkert
Drei Jahre Bewährung und 250 Sozialstunden für Besitz von 402 Gramm Haschisch
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Aus dem GERICHTSSAALDrei Jahre Bewährung und 250 Sozialstunden für Besitz von 402 Gramm Haschisch Rauschgifthandel konnte das Schöffengericht Dennis D.* (24, Name geändert) nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr zweifelsfrei nachweisen – wohl aber Drogenbesitz in nicht geringer Menge, was mit der gleichen Strafe geahndet wird. Eigentlich observierte die Polizei den Sechsklassenabgänger wegen sich häufender Aluminiumdiebstähle auf dem Gelände des ehemaligen RAW-Geländes. Dass sie dann am 15. Juli 2004 in einer Geldkassette unter seinem Bett 500 Gramm Haschisch entdeckte, war ein Zufallsfund. Der vorbestrafte Autoknacker redete auch gar nicht lange um den heißen Brei herum. 900 Euro Nachzahlung vom Arbeitsamt habe er in zwei Platten Cannabis zu je 250 Gramm angelegt, um seinen Konsum für längere Zeit davon zu bestreiten. Als Großabnehmer habe er von seinem Dealer einen Bonus erhalten. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Beamten noch 402 Gramm „Gras“ sicher. Davon hätte er sich weitere zweieinhalb Jahre bunte Träume vorgaukeln lassen können. „Das war also eine Investition in die Zukunft?“, fragt die Vorsitzende sarkastisch. „Hätten Sie mit Ihrem Arbeitslosengeld nichts Besseres anfangen können?“ Dennis D.– Konsument seit 1998 – gesteht, er hätte auch Schulden bei seinen Kumpels abzahlen können. Doch das Hemd sei ihm näher gewesen als der Rock. „Das war ein ganz schöner Schock, als die Polizei plötzlich bei mir in der Bude stand“, erzählt der Ungelernte. Inzwischen sieht er die Sache positiv. „Seitdem bin ich fast weg von dem Zeug.“ Dann erklärt er sich mit der außergerichtlichen Einziehung des „Stoffs“ sowie der ebenfalls sichergestellten Wasserpfeife und einer Feinwaage einverstanden. Laut Gutachten des Landeskriminalamtes Brandenburg betrug der Wirkstoffgehalt THC in den sichergestellten 402,26 Gramm Cannabis insgesamt 33,79 Prozent. Als Grenzwert für eine „nicht geringe Menge“ legte der Bundesgerichtshof einen THC-Gehalt von 7,5 Gramm fest. „Wenn man sich jeden Tag ein Gramm kauft, liegt man immer unter diesem Limit“, meint die Vorsitzende. „In dieser Größenordnung ist es gleich ein Verbrechen.“ Das Schöffengericht verurteilt Dennis D. – unter Einbeziehung eines zuvor wegen Diebstahls gegen ihn ergangenen Urteils – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Darüber hinaus hat der Babelsberger 250 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. „So völlig ausgeschlossen erscheint es nicht, dass sich ein Mensch mit einer großen Drogenmenge eindeckt. Aber es spricht doch einiges für beabsichtigten Handel“, erklärt die Richterin abschließend. (Das Urteil ist bereits rechtskräftig.) Hoga
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