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Aus dem GERICHTSSAAL: Hausbesitzer ohne Geld

„Ich habe – leider Gottes – mit 21 Jahren ein eigenes Haus. Das konnte ich nicht unterhalten“, begründet Konstantin K.

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„Ich habe – leider Gottes – mit 21 Jahren ein eigenes Haus. Das konnte ich nicht unterhalten“, begründet Konstantin K. (21, Name geändert) vor dem Jugendgericht seinen Betrugsversuch. Der Potsdamer beantragte am 22. Juli 2010 bei der Targo-Bank einen Kredit über 6000 Euro. Zum Beweis seiner Bonität legte er gefälschte Gehaltsabrechnungen seines vermeintlichen Arbeitgebers vor. Die wiesen den jungen Mann als Angestellten des Hauptzollamtes mit einem monatlichen Einkommen von 1980 Euro aus. Der Schwindel flog auf. Konstantin K. landete auf der Anklagebank. Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Vorbestrafte wird verwarnt. Zudem muss er binnen drei Monaten 50 Sozialstunden ableisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

„Was ich getan habe, war falsch. Ich bereue es“, versichert Konstantin K. Damals habe er keinen anderen Weg gesehen, um an Geld zu kommen. „Als ich 18 Jahre alt war, starb meine Mutter, ein Jahr später mein Vater. Ich war mit der Situation total überfordert“, erzählt der Angeklagte. „Dennoch sind Sie ausgesprochen planvoll vorgegangen“, hält die Richterin dagegen. „Sie haben eine ganz schön kriminelle Energie an den Tag gelegt.“

Die zur Verhandlung geladene Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zeichnet das Bild eines Menschen, dessen bisheriges Leben von zahlreichen Abbrüchen bestimmt war. Nach dem Abgang aus der 9. Klasse besuchte Konstantin K. ein berufsvorbereitendes Jahr. Allerdings hatte er schon nach neun Monaten genug. Ein zweites Jahr, das ihm eine berufliche Perspektive eröffnen sollte, wurde wegen Fehlzeiten gekündigt. Danach arbeitete Konstantin K. kurze Zeit in einer Reinigungsfirma. Ein drittes berufsvorbereitendes Jahr schloss sich an. Als die Mutter starb, brach er es ab. Den Kassiererjob bei Netto schmiss er wegen seelischer Probleme, lebte seitdem von Sozialleistungen. Derzeit, so die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, werde Konstantin K. psychologisch therapiert und von einer Sozialarbeiterin betreut. Er habe die Chance, in eine kleine Wohnung zu ziehen, eine Ausbildung zu machen und sein Leben in den Griff zu bekommen.

„Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzusetzen war“, begründet die Vorsitzende die Sanktionierung nach Jugendstrafrecht. „Er war damals offenbar völlig verzweifelt und nicht in der Lage, das Haus seiner verstorbenen Eltern zu verkaufen oder zu vermieten.“ Allerdings sei Konstantin K. clever genug gewesen, täuschend echte Gehaltszettel von Mitarbeitern des Hauptzollamtes herzustellen. „Ich habe auch mal im Büro gearbeitet“, klärt sie der Angeklagte auf. Hoga

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