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Landeshauptstadt: Heilig-Kreuz: Kirchenrat aufgelöst Kirchengerichtshof wies Revision zurück

Der Streit über den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Pfarrer Uwe D. ist entschieden: Der Gemeindekirchenrat (GKR) der Heilig-Kreuz-Gemeinde wird wegen mehrmaliger Amtspflichtverletzung aufgelöst.

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Der Streit über den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Pfarrer Uwe D. ist entschieden: Der Gemeindekirchenrat (GKR) der Heilig-Kreuz-Gemeinde wird wegen mehrmaliger Amtspflichtverletzung aufgelöst. Dieses Urteil ist nun rechtsgültig. Eine Revision gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO) sei gescheitert, bestätigte am Mittwoch EKBO-Sprecher Volker Jastrzembski. Die Entscheidung habe der Kirchengerichtshof in Karlsruhe getroffen, es ist das höchstinstanzliche Gericht der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Der Anlass für die Auflösung ist ein in der Potsdamer Kirche bisher einmaliger Streit. Es geht um den früher auch geschäftsführenden Pfarrer der Gemeinde, den inzwischen etwa 80 Jahre alten Uwe D. Gegen den Mann, der auch als Jugendpfarrer arbeitete, waren im Frühjahr 2010 Missbrauchsvorwürfe laut geworden. Er bestreitet diese. Die Landeskirche hatte den GKR-Mitgliedern vorgeworfen, das Gremium sei mit den Anschuldigungen gegen den Pfarrer unsachgemäß umgegangen. So habe man sich von ihm nicht genügend distanziert und sei früheren Hinweisen auf die Vorwürfe nicht entschieden nachgegangen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen D. waren unter anderem wegen Verjährung eingestellt worden. Weiter läuft gegen D. eine Art Disziplinarverfahren der EKBO – ein eigenständiger Ermittlungsprozess, der keine Verjährung kennt und eine Kürzung der Pension von D. zur Folge haben könnte.

Der Heilig-Kreuz-Kirchenrat hatte alle Vorwürfe seitens der Landeskirche stets bestritten und sich gegen die verfügte Auflösung wehren wollen. Doch seien dabei nach GKR-Angaben formale Fehler passiert. Die mit knapp 200 Mitgliedern kleine, aber mit einem Vermögen von 1,5 Millionen Euro dennoch wohlhabende Gemeinde solle nun zunächst nicht mehr von einem gewählten GKR, sondern von einem vom Kreiskirchenrat eingesetzten Bevollmächtigtenausschuss geleitet werden, sagte Jastrzembski. Superintendent Joachim Zehner sagte, das neue vierköpfige Gremium, dem auch sein Stellvertreter Andreas Neumann angehört, werde interimsweise die Gemeindegeschäfte führen. Der Heilig-Kreuz-GKR hätte demnächst entscheiden müssen, wie der Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks Geschwister-Scholl-Straße 51 verwendet werden soll. Das derzeit als Atelierhaus „Scholle 51“ verwendete Gebäude hat die Gemeinde, wie berichtet, an einen Pflegedienst veräußert. Am Mittwoch nicht zu erreichen war der heutige GKR-Pfarrer Martin Kwaschik. Dieser hatte vor Monaten der EKBO vorgeworfen, sie habe finanzielle Interessen am Vermögen der Gemeinde. Die Landeskirche hatte das zurückgewiesen. Henri Kramer

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