
© A. Klaer
Kolumne: PYAnissimo: Heiße Ware
Heute: Brandenburger Baurecht, insbesondere zur Frage, ob ein Stapel Kaminholz auf Hermannswerder eine Baugenehmigung braucht. Solange das Baugesetz noch nicht an der Rathaustür angenagelt ist oder Neupotsdamern in die Willkommenstüte gesteckt wird, zum Warmwerden ein paar Grundkenntnisse: Eine Baugenehmigung braucht man für bauliche Anlagen und Bauprodukte.
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Heute: Brandenburger Baurecht, insbesondere zur Frage, ob ein Stapel Kaminholz auf Hermannswerder eine Baugenehmigung braucht. Solange das Baugesetz noch nicht an der Rathaustür angenagelt ist oder Neupotsdamern in die Willkommenstüte gesteckt wird, zum Warmwerden ein paar Grundkenntnisse: Eine Baugenehmigung braucht man für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Diese sind mit dem Erdboden fest verbunden (alle LKW, Hänger mit meterhohen Werbeaufbauten und Mietwagenflotten, die in der Wetzlarer Straße dauerparken, gehören also nicht dazu). Alternativ sind Bauwerke mit dem Boden aufgrund eigener Schwere verbunden. Zudem sind sie, Überraschung, aus Baustoffen hergestellt, die wiederum hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden. Kaminholz wird da nicht extra gelistet. Ist ja auch eher ein Rohstoff zur Energiegewinnung. Dauerhaft ist das gleich gar nicht, wenn man bedenkt, wie schnell so ein Kaminfeuer runtergebrannt ist.
Aber der Haufen Holz auf Hermannswerder verfügt nun über eine ganz beachtliche Schwere, die ihn tatsächlich am Abheben und Wegfliegen hindert. Ein bisschen beunruhigt mich das. Brauche ich künftig einen Wisch vom Bauamt, wenn ich mich im Sommer für drei Stunden im Strandbad aufgrund eigener Schwere auf den Rasen sinken lasse? Muss ich künftig am Einlass eine gültige Baugenehmigung vorzeigen? Und wo kriege ich die so schnell her? Im Bürgerservice ist man schon mit Personalausweisen überfordert. Nächster freier Termin ist in vier Wochen. Weil die Kollegen derzeit lieber Kaminholzstapel vermessen? Was kostet so eine Beamtenarbeitsstunde eigentlich? Vermutlich so viel, dass sich das Hotel dafür künftig sein Brennholz aus dem Baumarkt anliefern lassen könnte.
Der Hotelchef oder Holzstapelverantwortliche könnte aber auch versuchen, ganz legal eine Befreiung vom Baurecht zu erlangen. Das kann doch so kompliziert nicht sein. Ich sehe da sogar mehrere Möglichkeiten. Baurecht gilt nämlich nicht für all das, was mit Straßenbau zu tun hat. Weshalb vermutlich auch die Resterampe zwischen Nutheschnellstraße und Park ohne Baugenehmigung lustig vor sich hin biotopt. Wenn also der Hotelchef einen Trampelpfad zum Holzstapel und einmal drum herum anlegt, dann wäre das vielleicht ein Straßenbauprojekt.
Baurecht gilt auch nicht für Wasser-, Gas-, Strom- und Wärmeleitungen. Bestimmt kann man eine Wasserleitung durch den Holzstapel legen, der dann mit Eigenenergie und Karma das Wasser erwärmt. Oder der Stapel wird mit Solarzellenfolie abgedeckt und ein Stromkabel angeschlossen. Für öffentliche Schutzhütten braucht man ebenfalls keine Baugenehmigung. Den Scheiterhaufen also mal eben zu überdachen, damit man dorthin vor Hagel und Sturm flüchten kann, wie schwer kann das sein? Das Baugesetz gilt ebenfalls nicht für Friedhöfe. Auch dieser Gedanke birgt interessantes Potenzial.
Oder man lässt einfach alles so wie es ist. Denn: Keine Baugenehmigung braucht man für unbefestigte Lagerplätze für land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Meines Wissens dürfte Holz, das im Forst gewachsen und jetzt unbefestigt gelagert wird (nur aufgrund der Schwerkraft) dazu zählen. Möglicherweise wird dann aber der Brandschutz nicht erfüllt und ein zweiter Rettungsweg fehlt. Vielleicht ist eine Kaminfeuer-DVD in Potsdam doch einfacher zu bekommen als eine Baugenehmigung.
Unsere Autorin ist freie Mitarbeiterin der PNN. Sie lebt in Babelsberg.
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