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Homepage: Hochschulen sollen selbst berufen PDS fordert Korrekturen an Gesetzentwurf

Im Vorfeld der geplanten Novellierung des Berufungsrechts für Hochschulprofessoren hat die Linkspartei.PDS Korrekturen an dem Gesetzentwurf aus dem Wissenschaftsministerium angemahnt.

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Im Vorfeld der geplanten Novellierung des Berufungsrechts für Hochschulprofessoren hat die Linkspartei.PDS Korrekturen an dem Gesetzentwurf aus dem Wissenschaftsministerium angemahnt. Um den Hochschulen mehr Autonomie zukommen zu lassen, müssten diese das alleinige Recht zur Berufung neuer Professoren erhalten, forderte der hochschulpolitische Sprecher der Linkspartei, Peer Jürgens. Die Entscheidungskompetenz sollte an der jeweiligen Fakultät konzentriert werden.

Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums ist eine entsprechende Änderung allerdings bereits Inhalt der im nächsten Jahr geplanten Gesetzesnovelle. Jürgens kontert, dass das Ministerium zurzeit zu große Eingriffsmöglichkeiten habe. Bislang werden Professoren ausschließlich durch Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) oder ihren Staatssekretär berufen. Die Autonomieregelung des Ministeriums stoße bei den Hochschulen des Landes auf Ablehnung, so Jürgens. „Es handelt sich de facto um eine Knebelung der Hochschulen“, sagte der PDS-Politiker.

Dass auch nach der Novellierung die Berufungssatzungen der Hochschulen der Zustimmung durch das Ministerium unterliegen, spreche nicht für die Autonomie der Hochschulen. „Das Verfahren bleibt so weiter in der Hand des Ministeriums“, bemängelte Jürgens. Ein Argument, das beim Ministerium auf Unverständnis stößt: „Die Satzung wird einmal vergeben, dann wird danach berufen“, sagte Ministeriums-Sprecher Holger Drews den PNN. Hier sehe er keine Beschneidung der Autonomie.

Die Linkspartei fordert darüber hinaus, das Verfahren der Berufung stärker zu demokratisieren. In der Berufungskommission sollten daher neben vier Professoren auch jeweils zwei Studierende, Mitarbeiter und externe Experten vertreten sein. „In das Verfahren sollen mehrere Gruppen der Hochschule einbezogen werden, die ein Veto-Recht erhalten“, so Jürgens. Bei Unstimmigkeiten soll der Senat entscheiden, der Rektor sei an den Vorschlag gebunden. Die Vorschläge zur Zusammensetzung der Berufungskommissionen gehen dem Ministerium allerdings zu weit. „Wir eröffnen den Hochschulen nicht neue Freiräume, um diese durch dezidierte Verfahrensvorgaben wieder einzuengen“, so Drews.

Durch die Neuordnung des Berufungsverfahrens soll nach Vorstellung der Linkspartei die Qualität von Lehre und Forschung steigen. „Die Professoren sind stark an dieser Qualität beteiligt“, so Jürgens. Daher schlage seine Fraktion die Einführung einer Fünf-Jahres-Frist für Neuberufungen vor. Jeweils nach fünf Jahren sollten demnach die Arbeit der neuen Professoren durch ein unabhängiges Gremium evaluiert werden. Bislang sei dieses Verfahren in Brandenburg nur eine Kann-Bestimmung. Nach Vorstellung der Linkspartei soll es aber zum Regelfall werden. Auch darauf reagierte das Ministerium verwundert: „Die Befristung ist bereits gängige Praxis“, so Drews. Jan Kixmüller

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