zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Hund bemerkte den Crash – die Fahrerin angeblich nicht

Unfallflucht und Alkohol am Steuer / Angeklagte inzwischen in Therapie / 1500 Euro Geldstrafe

Stand:

Der Vierbeiner im grünen Peugeot bemerkte den Parkplatz-Crash in der Großbeerenstraße. Erschrocken begann er zu bellen. Elvira E.* (53, Name geändert) am Steuer will weder die erste Kollision noch zwei weitere mit einem Opel am Nachmittag des 12. Februar wahrgenommen haben. Nur fünf Tage später stieß die Babelsbergerin betrunken mit einem stehenden Mercedes zusammen. Diesmal krachte es richtig. Geschätzte Reparaturkosten: Rund 6000 Euro. In beiden Fällen entfernte sich die Frau vom Unfallort. Das brachte ihr gestern eine Geldstrafe von 1500 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis ein. „Den ersten Unfall habe ich wirklich nicht mitgekriegt. Und getrunken hatte ich da auch nichts“, beteuerte Elvira E. Die Alkoholikerin befindet sich derzeit in einer stationären Langzeittherapie, ist guten Mutes, dem Hochprozentigen auf Dauer abzuschwören. Anfang des Jahres habe sie allerdings noch täglich Bier und Klaren konsumiert. „Ich habe aber meist erst abends angefangen. Deshalb bin ich sicher, am 12. Februar nüchtern gewesen zu sein“, versicherte die Angeklagte. Anders sei es am 17. Februar gewesen. Bereits am Vormittag habe sie eine halbe Flasche Wodka geleert. Um Nachschub zu holen, sei zu einem nahegelegenen Getränkemarkt gefahren, habe dabei das Auto eines benachbarten Chirurgen gerammt. „Ich hatte Angst und bin erst mal nach Hause, um mir Mut anzutrinken. Danach habe ich dem Doktor den Vorfall gebeichtet“, erzählte Elvira E. Doch der Arzt war inzwischen von Passanten über den Unfall informiert worden. Er hatte bereits die Polizei angerufen. „Ich sollte bei ihm warten. Aber die Beamten kamen ewig lange nicht. Da bin ich wieder gegangen“, rekapitulierte Elvira E.

„Es dauerte einige Minuten, ehe die Angeklagte auf unser Klingeln hin öffnete“, erinnerte sich ein Polizeibeamter der Wache Babelsberg . „Die Dame machte einen etwas konfusen Eindruck. Sie konnte auch nicht mehr alleine stehen.“ Der Atemalkoholtest habe erst nach mehreren Anläufen geklappt. Er ergab einen Wert von 1,80 Promille. Die ihr später entnommene Blutprobe wies allerdings weit über zwei Promille auf. Bei 1,1 Promille beginnt laut Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit. Zum Zeitpunkt des Crashs lag Elvira E. weit über dieser Grenze. Ob sie nach dem Zusammenstoß mit dem Mercedes eine große oder eine kleine Flasche Wodka leerte, vermochte sie nicht mehr zu sagen. Es spielte auch keine Rolle. Der Staatsanwalt plädierte auf Freiheitsstrafe, da die Angeklagte bereits wegen Fahrerflucht aktenkundig ist. „Eine Geldstrafe ist ausreichend“, befand Richterin Kerstin Nitsche. Zumal Elvira E. – bevor sie wieder Auto fahren darf – den „Idiotentest“ bestehen muss. Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })