DIE NEUE PARKORDNUNG: Hunde müssen an die Leine
Ende 2006 wurde die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen (Stiftungsanlagenverordnung) erlassen. Sie ist im Amtsblatt für Brandenburg Nr.
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Ende 2006 wurde die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ zur Abwehr von Gefahren für die im Vermögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg befindlichen baulichen und gärtnerischen Anlagen (Stiftungsanlagenverordnung) erlassen. Sie ist im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 44 vom 8. November 2006 veröffentlicht. Die Verordnung überträgt der Stiftung die bisher in Potsdam von der Stadtverwaltung wahrgenommenen ordnungsbehördlichen Befugnisse. Sie kann deshalb jetzt Verstöße gegen die Parkordnung mit Verwarn- und Bußgeldern oder der Einleitung von Ordnungsstrafverfahren ahnden. Dafür wurde eigenes Ordnungspersonal eingestellt.
Dieser Verordnung entspricht die Neufassung der Parkordnung. Sie verbietet, in den Welterbeparks zu reiten, Fahrrad oder Rollerskates zu fahren, die Wege zu verlassen, Pflanzen zu beschädigen oder mitzunehmen, Ball zu spielen, zu angeln und zu baden, Feuer zu entzünden und zu zelten, die Wasserflächen bei Eis zu betreten, zu rodeln oder Ski zu laufen sowie Hunde frei laufen zu lassen. Außerdem wurde das Musizieren untersagt. Eine gewerbliche Tätigkeit, so jeglicher Handel, Werbeaktionen, Film- und Fernsehaufnahmen, Schloss- oder Parkführungen, bedarf einer schriftlichen Erlaubnis. eh
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