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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich wollte ein bisschen herumfahren!“

Vietnamesen wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verurteilt

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Chi Than N. sieht aus wie 40. Dennoch behauptet der Vietnamese während des beschleunigten Verfahrens allen Ernstes, er sei 1986 geboren. „Auf den Arm nehmen kann ich mich auch alleine“, pariert Amtsrichterin Waltraud Heep die Angaben des wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz Angeklagten.

Der Asylantrag von Chi Than N. wurde abgelehnt. Er besitzt eine Duldung für die Bundesrepublik Deutschland, darf sich allerdings nur im Land Brandenburg aufhalten. Am 27. September 2005 wurde er in Berlin aufgegriffen. „Das war nicht der erste Verstoß gegen die Vorschriften“, hält ihm die Vorsitzende vor. „Sie wurden bereits am 28. Dezember in der Hauptstadt erwischt und haben einen Bußgeldbescheid der Ausländerbehörde erhalten.“

Eben das habe er überhaupt nicht verstanden, entgegnet der Junggeselle. Damals sei er gerade nach Deutschland gekommen, habe nicht gewusst, was ihm zur Last gelegt werde. „Ich habe getan, was alle tun. Landsleute hatten mir gesagt, ich soll nach Berlin fahren, um dort Zigaretten zu verkaufen. Die fünf Euro, die ich hier pro Tag bekomme, reichen doch hinten und vorne nicht.“

„Sie wurden dafür vom Amtsgericht Tiergarten wegen Steuerhehlerei verurteilt. Kurz danach werden Sie schon wieder straffällig. „Warum gehen Sie nicht in Ihr Heimatland zurück?“ stöhnt die Richterin und sanktioniert Chi Than N. mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je fünf Euro.

Auch Than Han N. (45) erweiterte seinen Bewegungsradius eigenmächtig. Der abgelehnte Asylbewerber wurde am 9. September in Oranienburg, am 10. Oktober sowie am 12. Dezember vorigen Jahres in Berlin ertappt, obwohl sein Aufenthalt auf Potsdam sowie den Landkreis Potsdam-Mittelmark beschränkt wurde.

„Stimmt alles, was der Herr Staatsanwalt vorgelesen hat“, entgegnet der Angeklagte. „Aber jahrelang im Heim zu wohnen ist ganz schön belastend. Da wollte ich mal ein bisschen herumfahren.“ „Kehren Sie nach Vietnam zurück. Da können Sie rumfahren, so viel Sie wollen“, rät Richterin Heep auch ihm. „Es steht nicht zur Debatte, ob die räumliche Beschränkung sinnvoll ist. Es gibt sie nun einmal. Und Sie haben sich als Gast dieses Landes daran zu halten.“ Das Urteil: 60 Tagessätze a fünf Euro wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Hoga

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