zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich wollte es einmal mit eigenen Augen sehen!“

Homosexueller wegen Verbreitens von Kinderpornografie zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALHomosexueller wegen Verbreitens von Kinderpornografie zu Bewährungsstrafe verurteilt „Fühlen Sie sich zu Kindern hingezogen?“, fragt der Staatsanwalt streng. Frank K.(34, Name geändert) überlegt nicht lange. „Ich mag Kinder. Aber eigentlich bin ich auf der Suche nach einem 18- bis 20-jährigen Freund“, erzählt der Homosexuelle. Schon einmal stand der gelernte Kellner wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht, erhielt eine Bewährungsstrafe. Gestern musste sich Frank K. wegen Verbreitens pornografischer Schriften, die den sexuellen Missbrauch kleiner Jungen zeigen sowie wegen Besitzes derartiger verbotener Publikationen vor Justitia verantworten. „Das ist mir mehr unbewusst passiert“, berichtet der Hochaufgeschossene. Der Staatsanwalt nimmt ihm das nicht ab. „Laut Anklage wollten Sie Ihr Album erweitern“, hakt er nach. Frank K. windet sich. Er habe im Internet ursprünglich nach Bildern der Zielgruppe 18 plus – jünger aussehend – gesucht. Da sei er auch auf die Abbildungen der Knaben gestoßen. „Ich habe sie mir angeschaut. Man hört doch so viel. Ich wollte es einmal mit eigenen Augen sehen“, begründet der Potsdamer sein Tun. Drei Fotos habe er im vorigen Jahr heruntergeladen, sie dann seinerseits ins Netz gestellt, und zwar so, dass sie für jeden zugänglich waren. Die Polizei fand bei dem Angeklagten überdies 20 Disketten sowie 29 Videos mit einschlägigem Inhalt – und das, obwohl er laut eigener Aussage den größten Teil löschte, als ihm die Sache zu heiß wurde. „Haben Sie schon einmal überlegt, die Hilfe eines Psychologen in Anspruch zu nehmen?“, möchte der Vertreter der Ermittlungsbehörde wissen. Frank K. nickt, seine im Zuschauersaal sitzende Bewährungshelferin ebenfalls. Sie nannte ihm die Adresse eines Fachmanns, den er demnächst aufsuchen wolle, versichert der Angeklagte. „Ich weiß, dass ich etwas tun muss. Aber es ist nicht so leicht, jemanden zu finden, zu dem man Vertrauen haben kann.“ Der Gesetzgeber sieht für die Verbreitung pornografischer Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben, Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Wer derartige „Werke“ Personen unter 18 Jahren zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert. Frank K. tat beides. Das Gericht verurteilt ihn zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. Hoga

Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })