Aus dem GERICHTSSAAL: Im Cannabis- Rausch auf der Autobahn
Gutachten soll jetzt Schuldfähigkeit klären
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Lars L. (40, Name geändert) erhielt nach eigenem Bekunden Besuch in seiner Wohnung, wenn er nicht da war. Später sollen Sachen gefehlt oder woanders gelegen haben. Und er fühlt sich verfolgt, so auch am 26. November 2007 auf der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Potsdam und Werder. Da war allerdings tatsächlich ein Streifenwagen hinter dem Mann her, der mit einem Kleintransporter in Schlangenlinien mehrfach über sämtliche Fahrspuren kurvte, sich dann ohne Licht zwischen zwei Sattelschlepper quetschte. Nach diesem riskanten Manöver musste der hintere Lkw stark bremsen, das Polizeiauto ebenfalls. Als Lars L. wenig später auf den Standstreifen fuhr, blieb er zunächst reglos in seinem Mietwagen sitzen. Dem Beamten, der die Tür öffnete, schlug ein Gemisch aus Räucherkerzenduft und Cannabisrausch entgegen. Der gebürtige Thüringer musste seinen Führerschein abgeben. Kurz darauf wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen.
„Ich habe während der Fahrt vier Joints geraucht“, gab der Vollbärtige, dem ein Kopftuch ein abenteuerliches Aussehen verlieh, unumwunden vor dem Schöffengericht zu. „Aber ich habe mich völlig klar gefühlt.“ Der Mann machte kein Hehl daraus, drogenabhängig zu sein. „Seit 1993 konsumiere ich Haschisch und Marihuana, mal mehr, mal weniger“, so Lars L. Er könne allerdings auch ohne, beispielsweise, wenn er als Industriekletterer am Seil hänge. „Manchmal gibt es dann aber Phasen, in denen ich nervlich sehr angegriffen bin. Da steigt der Drogenverbrauch.“ In einer solchen Phase habe er sich im November vorigen Jahres befunden, in Berlin 50 Gramm Haschisch und sieben bis zehn Gramm Marihuana im Gesamtwert von etwa 330 Euro erworben. Den Dealer wolle er aus Angst nicht nennen, erklärt der wegen illegalen Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr Angeklagte.
Nach Ansicht des Sachverständigen befand sich Lars L. während seiner Autobahnfahrt in einem akuten Cannabisrausch. Ein solcher Zustand besage jedoch nicht, dass er tatsächlich fahruntüchtig gewesen sei. Allerdings halte er es nach den Schilderungen des Angeklagten für möglich, dass dieser wegen des jahrelangen Drogenkonsums unter Wahnvorstellungen leide. Dann sei Lars L. krank, es würde sich die Frage der eingeschränkten Schuldfähigkeit oder gar der Schuldunfähigkeit während der Tat stellen. Das Gericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle vertagte die Verhandlung und beschloss, den bereits wegen Drogenhandels unter Bewährung Stehenden psychiatrisch begutachten zu lassen. Gleichzeitig hob es den Haftbefehl gegen den Mann auf, der selbst zugab, professionelle Hilfe zu benötigen. Hoga
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