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Wer sich in Potsdam einbürgern lassen will, braucht viel Zeit. (Symbolfoto)

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Im Einzelfall mehr als fünf Jahre: Neue Zahlen zum Antragsstau in der Potsdamer Einbürgerungsbehörde

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt fast zwei Jahre. Aus Sicht des Rathauses ist keine Verbesserung absehbar.

Stand:

Das Potsdamer Rathaus hat neue Zahlen zum wachsenden Antragsberg in der Einbürgerungsbehörde bekannt gegeben. Aktuell betrage die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge rund 22,6 Monate, also fast zwei Jahre, teilte das Sozialdezernat jetzt auf Anfrage der Fraktion Die Andere mit.

Besserung ist nicht in Sicht: „Durch die in 2022, 2023 und 2024 jeweils gestiegenen und voraussichtlich auch weiter steigenden Antragszahlen wird sich dieser Wert perspektivisch noch nicht verringern lassen.“ Die Dauer variiere dabei, je nach Einzelfall, von vier bis 64 Monate, also mehr als fünf Jahre.

Schon Mitte Dezember hatte die Verwaltung von einem wachsenden Antragsstau berichtet. Die Rede war von knapp 2500 nicht abschließend bearbeiteten Anträgen, Tendenz steigend. „Die Einbürgerungsanträge, deren Bearbeitung zuletzt aufgenommen wurde, stammen aus November 2022“, hieß es jetzt auch. Mehrere Stellen in der Behörde waren zuletzt nicht besetzt. Bereits seit Jahren gibt es Beschwerden darüber, dass die Einbürgerung in Potsdam so lange dauert. Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung in Potsdam wächst auch, da viele der Migranten, die Mitte der 2010er-Jahre nach Deutschland kamen, inzwischen die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen

Ist die Behörde erreichbar?

Die Fraktion Die Andere fragte in Richtung Verwaltung auch kritisch nach: „Warum reagiert die Einbürgerungsbehörde nicht auf Mails oder Briefe von Antragstellenden, die nach Ablauf des Termins, der ihnen in der Empfangsbestätigung als voraussichtlicher Zeitraum für den Abschluss des Verfahrens genannt wurde, um Auskunft zum Stand des Verfahrens bitten?“ Den Vorwurf weist die Stadtverwaltung als „pauschale Behauptung“ zurück. Sachstandsanfragen beantworte die Behörde per E-Mail und innerhalb der Telefonsprechzeiten montags und mittwochs jeweils von 9 bis 12 Uhr. „Aufgrund der Vielzahl der Anfragen erfolgt eine Beantwortung von E-Mail-Anfragen nicht immer innerhalb von wenigen Tagen.“

Und weiter: „Sollte im Einzelfall ein/e Betroffene/r gar keine Antwort erhalten, steht als Adressat für die Anfrage die Arbeitsgruppenleitung zur Verfügung.“

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