ATLAS: Imagepflege
Henri Kramer über die unnötige Niederlage der Schlösserstiftung
Stand:
Es klingt wie eine Sensation: Die große Schlösserstiftung hat gegen einen Radfahrer verloren. Er muss kein Bußgeld zahlen, obwohl er im Babelsberger Park mit seinem Drahtesel auf einem Weg erwischt wurde, auf dem noch vor einem Jahr das Radfahren verboten war. Doch bei näherer Betrachtung schrumpft dieser Erfolg der Bürgerinitiative Babelsberg auf Normalgröße: Das Potsdamer Amtsgericht hat nur gegen die Stiftung entschieden, weil auf dem fraglichen Weg das Radfahren inzwischen nach Stiftungserlass wieder erlaubt ist. Die Parkordnung als Ganzes ist dennoch weiter gültig, betonte die Anwältin der Stiftung nach dem Urteil – und sprach von nur „einige Fällen“, die das Urteil betreffe. Das mag zwar sein: Doch bleibt ein äußerst fader Beigeschmack. Denn die Stiftung und ihre Justizabteilung hätten den gängigen Rechtsgrundsatz kennen müssen, dass es keine Strafen für Handlungen geben kann, die zwar früher illegal waren, unter selben Bedingungen jetzt aber erlaubt sind. Sogar ein Brief mit diesen Argumenten ging an die Stiftung, die aber eine Amnestie für besagte Fälle ablehnte. So hat die Stiftung eine gute Gelegenheit verpasst, den vielfach verbreiteten Eindruck zu wiederlegen, sie handele absolutistisch an den Menschen vorbei – Imagepflege der ganz besonderen Art.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: